"Die Würde des Menschen ist sehr wohl antastbar."
Die Verachtung der Armut im Iserlohner Rathaus II
Nein, eine Rechtsgrundlage für eine vollstreckte Kontopfändung konnte Frau X von der Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn bisher nicht nachweisen. Damit hat Sie mich für dieses Thema sensibilisiert.
Allerdings erfuhr die Mitarbeiterin bisher auch keinerlei Unterstützung durch die Rechtsstelle der Stadt Iserlohn.
Offensichtlich praktiziert die Stadt Iserlohn Zwangsvollstreckungen ohne jede Rechtsgrundlage, schlimmer noch, die offene Missachtung des Existenzminimums ist eine offene Verachtung der höchsten Werte unseres Grundgesetzes und eine offene Verachtung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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