Qualitätssicherung im Jobcenter Märkischer Kreis
Die Sanktionsstatistik der BA enthält eine Vielzahl rechtswidriger Sanktionen
Am 15. Januar 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ angesetzt. Seitdem herrscht Stillschweigen und das Sanktionieren geht weiter. Wie lange wohl noch?
Für die Sanktionsstatistik der Bundesagentur wird weiter eifrig Buch geführt. Eine Bereinigung der Statistik erfolgte nie.
Dabei sind die Erfolgschancen vor den Sozialgerichten bei Sanktionen mit bis zu 50% Erfolgs- oder Teilerfolgschance sehr Erfolg versprechend. Besonders dann, wenn man einen kompetenten Anwalt zur Seite hat.
Jeder Erfolg vor dem Sozialgericht beweist aber im Umkehrschluss die Schlechtleistung der Jobcenter.
Wie lange behält man wohl in der freien Wirtschaft seinen Job bei einer Fehlerquote von 50%-Ausschuss?
Ein weiteres Beispiel solcher Schlechtleistung konnte soeben veröffentlicht werden:
Klage015
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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