Fakenews beim Jobcenter Märkischer Kreis
Die Geschäftsführerin des Jobcenter hält an der vorsätzlichen Kundentäuschung fest
Ausnahmslos jeder Leistungsberechtigte der Kosten der Unterkunft aus eigener Tasche beisteuern muss, ist ein Betrogener.
Nicht ein einziger Konzept-Entwurf wird vom Dortmunder Sozialgericht anerkannt, nachdem das LSG NRW Klartext gesprochen hat.
Trotz mehrfacher klarer Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der veröffentlichen Mietobergrenzen, haben die Verantwortlichen des Jobcenter Märkischer Kreis nicht die aktuellen Daten bekannt gegeben. § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag!
Die Mietobergrenzen auf dem Link auf der Seite des Jobcenter Märkischer Kreis halten der Prüfung des Sozialgericht Dortmund nie stand. Widerspruch und Klage garantieren Nachzahlungen.
"Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung sowie angemessene Heiz- und Nebenkosten bei Ihrem Leistungsanspruch berücksichtigt.
Wohnen Sie in einer Wohnung, deren Kosten über den angemessenen Richtwerten liegen, dann werden Sie unter Umständen aufgefordert, in eine angemessene Wohnung umzuziehen. Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten.
Auch, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen und bewohnen, können die Kosten der Unterkunft gegebenenfalls übernommen werden."
Geld zum Wohnen
Ok, die Richtlinien des Märkischen Kreises sind in Wirklichkeit ohne jede Bedeutung und stehen weit hinter der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zurück.
Mehrere Konzept-Entwürfe von Analyse & Konzepte hielten der sozialgerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Kontakt: aufrechtev@gmx.de
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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