Deutsche Beamtenbund beklagt Angriffe auf öffentliche Bedienstete

„Die Gewalt gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes nimmt drastisch zu", warnte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in der „Welt am Sonntag“ (Ausgabe vom 12. Oktober 2014). Dies habe eine Umfrage des gewerkschaftlichen Dachverbandes in seinen Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften ergeben. Bei den verbalen und physischen Übergriffen, von denen die „eindeutige Rückmeldung“ berichte, handle sich nicht um ein Großstadtphänomen, sondern um eines, das keine regionalen Grenzen kenne, betonte Dauderstädt.
Auch in Verwaltungsbereichen, in denen es um Hartz IV oder andere Zweige der Sozialversicherung gehe, erlebe man ein "Ausufern der Gewalt."

Unter anderem verweist der Bericht auf eine beachtenswerte Studie der Hochschule Darmstadt: „Empirische Untersuchung zur Aggressivität und Gewalt in der Kundenbeziehung - Kunden-Konfliktmonitor 2012“.

Bereits die Begriffsdefinitionen „Aggression“, „Aggressivität“, „Gewalt“, „Konflikt“ sind sehr aufschlussreich.
So heißt es z.B. „Eine andere Begriffsdefinition, fasst den Gewaltbegriff etwas weiter und berücksichtigt zusätzlich auch die Fahrlässigkeit: „Gewalt liegt immer dann vor, wenn Menschen gezielt oder fahrlässig physisch (körperlich) oder psychisch (seelisch) geschädigt werden. Gewalt ist immer an Macht geknüpft.“

Nach dieser Definition erleben Jobcenter-Kunden durch die Sanktionspraxis des SGB II, durch spontane Leistungseinstellung und Gängelung verschiedenster Art (Eingliederungsvereinbarungen, Gutschein-Vergabepraxis, nutzlose Maßnahmen, Hausarrest, u.s.w.) regelmäßig Gewaltanwendung durch Jobcenter-Mitarbeiter in Form von direkter Existenzbedrohung.

Vor dem Hintergrund der hohen Erfolgsquoten in der Sozialrechtsprechung stellt die Verfahrenspraxis der Jobcenter eine offene Missachtung des Rechtsstaates dar, weil existenzvernichtende Strafen vollstreckt werden, die im Falle kompetenter Rechtsverteidigung zuhauf als rechtswidrig abgeurteilt werden.

Die wahrscheinlich überwiegende Zahl der Übergriffe auf Jobcentermitarbeiter resultiert aus solchen direkten Existenzbedrohungen.

Ein aktuelles Beispiel wurde jetzt vor dem Landgericht München II neu verhandelt. Dabei wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Einer Mutter von drei Kindern wurden 2012 die Leistungen komplett versagt und die Existenz der Familie war bedroht. Die Mutter ging zum Angriff über und griff die Sachbearbeiterin an.

Weitere Beispiele von Übergriffen werden fortlaufend dokumentiert.

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ Bertolt Brecht

Dabei ist die Aggression in beide Richtungen gleichermaßen zu verurteilen.

Vergessen wir nie, dass zu allen Zeiten, temporäre Gesetze erlassen wurden, die im Laufe der Geschichte abschließend als Menschenverachtend verurteilt wurden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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