Kosten der Unterkunft im Märkischen Kreis
Der Märkische Kreis forderte von Analyse & Konzepte eine Nachbesserung ohne Folgekosten

Allem Anschein nach konnten die Mietobergrenzen im Märkische Kreis für die Jahre 2014-2017 nicht BSG-konform nachgebessert werden. Hunderte anhängiger Klage warten nun darauf, dass das LSG NRW den Klägern endlich zu ihrem Recht verhilft und die Leistungsberechtigte die vom Jobcenter rechtswidrig zurückgehaltener Leistungen erstattet bekommen. 

Der Sozialausschuss wurde informiert, unwahre Tatsachenbehauptungen, wie wir es kennen. Immerhin wurden bis 2017 jedes Jahr Mietpreis Vorgaben erhoben, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben. Meine Veröffentlichungen dokumentierte Beispielklagen dokumentieren allerdings "von Amts wegen betrogen", falsche Vorgaben, unzureichende Leistungsgewährung, verfassungswidrige Sanktionen . . . 

"Die Nachbesserung bezieht sich auf den ab dem 01.01.2018 gültgen grundsicherungsrelevanten
Mietspiegel.
Eine Überprüfung der betroffenen Fälle im Leistungsbereich SGB II und SGB XII erfolgt von Amts wegen
rückwirkend zum 01.01.2018.
Zum 01.01.2020 erfolgt eine indexbasierte Fortschreibung des Mietspiegels."
Drucksache Sozialausschuss

Eines darf als sicher gelten, die  dutzend/hundertfachen Mieterhöhungen bei  z.B. Vonovia und der LEG haben nicht nur vielen Börsianer gefallen, sie haben auch Hunderte von Sozialwohnungen vernichtet.

Jede Mieterhöhung muss dem Jobcenter gemeldet werden. Nur bei den Konzepten findest dieses Wissen keinen Niederschlag. - Wer soll einer solchen Behörde glauben?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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