Macht über Menschen
Der Entscheider - oder das Milgram-Experiment funktioniert noch

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Am 04.05.2021 – mit einer Verspätung von 2 Monaten – wurden einer Leistungsberechtigten die ALG II Leistungen für März und April nachgezahlt.
Der reguläre Zahltag war der 26.02.2021. Der Antrag auf Weiterbewilligung war vorsorglich bereits am 02.01.2021 an Volker Riecke persönlich gefaxt worden, um bei Ablehnung zeitlichen Vorlauf sicherstellen zu können für ein weiteres Klageverfahren im Einstweiligen Rechtschutz.

Im Anschreiben an den Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis heißt es u.a.:
„Hallo Herr Riecke,
als Geschäftsführer, des Jobcenter Märkischer Kreis und der Widerspruchsstelle verantworten Sie die Vorgehensweise Ihrer Mitarbeiter vor den Sozialgerichten und auch medienrechtlich höchst persönlich. Ihre Mitarbeiter folgen willig Ihren Weisungen in einer Weise die deutschlandweit vermutlich ihresgleichen sucht.
Seit 2016 verweigern Ihre Mitarbeiter I. T., Frau L., Frau B., S.T.n in Menden und A.R. in Rücksprache mit Frau D. und V. E.-Sp. die Auskehr meiner vollständigen Leistungen mit der seit Jahren wiederkehrenden Behauptung der Unterstellung einer eheähnlichen Beziehung. Inzwischen hat das Jobcenter mehr als 15 Klagen provoziert!
Eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft im Sinne des SGB II hat nie bestanden und wird nie bestehen."

Es folgt eine Auflistung der Aktenzeichen . . .
[…]
„Vielleicht wäre es geboten auch einmal einen Experten für psychische Erkrankungen hinzuzuziehen, um einmal über die Konsequenzen solcher über Jahre sich hinziehenden Existenzbedrohung nachzudenken.“
z.Hd. Volker Riecke persönlich

Der Entscheider

Damit wurde die Leistungsbewilligung zur Chefsache gemacht. Und was veranlasst der Geschäftsführer? Mit Schreiben vom 15.02.2021 lehnte das Jobcenter Menden die Existenzsicherung erneut ab. Zur Begründung wurden die gleichen nichtssagenden Behauptungen der früheren Textbausteine verwendet, die regelmäßig in mehreren ER-Verfahren als nichtig verworfen wurden. Außerdem meldete das Jobcenter die Leistungsberechtigte wieder einmal bei der Krankenkasse ab.

Ohne Anwalt geht es nicht

Die Einleitung eines weiteren ER-Verfahrens (S 85 AS 623/21 ER) war zwar schon Routine, erforderte aber eigene Gründlichkeit. Dazu kam, dass die Klage diesmal dem Vorsitzenden der 85. Kammer, Richter Bouchequif, angetragen wurde. Beigezogene Gerichtsakten zu den Verfahren S 38 AS 4794/19 ER, S 38 AS 3803/20 ER und S 38 AS.534/19 trugen zu seiner Entscheidung bei.
Endlich am 14.04.2021 erging der Beschluss zugunsten der Klägerin. Das Jobcenter muss wieder nachzahlen.

Das Milgram-Experiment

Persönlich erinnert mich der Führungsstil im Jobcenter stark an das Milgram-Experiment.

Zur Erinnerung:
Das Milgram-Experiment ist ein erstmals 1961 in New Haven durchgeführtes psychologisches Experiment, das von dem Psychologen Stanley Milgram entwickelt wurde, um die Bereitschaft durchschnittlicher Personen zu testen, autoritären Anweisungen auch dann Folge zu leisten, wenn sie in direktem Widerspruch zu ihrem Gewissen stehen.
Milgram-Experiment

Mein Fazit

Ich kann und ich will nicht glauben, dass alle Mitarbeiter in dieser Abhängigkeitshierarchie dermaßen gewissenlos und Menschenverachtend denken.

Die Vorgänge in diesem Einzelfall könnten ausreichend begründen, warum die Widerspruchstellen in Jobcentern unbedingt ausgegliedert werden müssen.

Bereits die viel zu hohe Fehlerquote in der Widerspruchstelle als Qualitätssicherung und die regelmäßige vorsätzliche Täuschung der Leistungsberechtigung muss zu einem gravierenden Umdenken führen.
Bei einer Fehlerquote von 40% und mehr sind die Mitarbeiter der Widerspruchstelle nicht tragbar . . . oder möglicherweise nur willenlose Befehlsempfänger?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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