. . . am liebsten unerfahren und wehrlos . . .
Das Recht auf Einsicht in die eigenen Sozialdaten beim Jobcenter

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Immer wieder melden sich bei uns Personen, die über ihre persönlichen Erfahrungen im Jobcenter und mit Jobcenter-Mitarbeitern berichten. Dabei versteht sich von selbst, dass sich die Personengruppe die bei uns vorstellig wird überwiegend auf Unterstützung Suchende beschränkt.
Nicht vorstellig werden solche Menschen, die korrekt behandelt wurden, solche, die rechtliche Auseinandersetzungen scheuen und natürlich solche, die gar nicht merken, dass Ihnen Rechtsansprüche vorenthalten werden. 
. . . am liebsten unerfahren und wehrlos . . . so mögen es einige Jobcentermitarbeiter.

Und während die Vertretung vor dem Sozialgericht bei Gewährung von Prozesskostenhilfe über anwaltliche Vertretung sichergestellt werden kann, stehen die Opfer von Ermittlungsverfahren nach dem OWiG meist rechtlich allein. Meist sind die vom Beschuldigten zu tragenden Rechtsanwaltsgebühren höher als die oft rechtsgrundlos geforderten Bußgelder vom Jobcenter.

In einigen Fällen hatten Betroffene Akteneinsicht beantragt, um die gegen Sie vorgetragenen Schuldvorwürfe verstehen und bestmöglich entkräften zu können. Als aktives Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband versteht sich auch der Verein aufRECHT e.V. als Unterstützung für Hilfe Suchende. Da ist Widerstand Programm.

Neulich schrieb die OWI-Stelle des Jobcenter Märkischer Kreis:
"Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass als Beistand in einem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz gemäß §§ 46 OWIG i. V. m. § 149 StPO nur Ehegatten oder der Leistungspartner zugelassen sind.

Herr Wockelmann darf Ihnen daher im Rahmen der Akteneinsicht nicht beistehen.

Nun die rechtliche Vertretung vor Gericht, das ist nachvollziehbar der juristisch geschulten Fraktion vorbehalten, aber Begleitung zum Mitlesen . . . ?

Die Akteneinsicht beim Jobcenter ist nicht mehr als der Blick ist die höchstpersönlichen Sozialdaten einer Person.

In den vergangenen Jahren haben mir etliche Hundert Personen Einblicke in ihre Unterlagen gegeben. Einige haben mich eingeladen als Prozessbeobachter bei Gericht dabei zu sein. 
Über einige wenige Verfahren habe ich in den letzten Jahren ausführlicher berichtet.

Bedenkt man, dass das Jobcenter Märkischer Kreis in den letzten Jahren nahezu 2000 OWi-Verfahren jährlich eingeleitet hat, so mag mein Beitrag gering erscheinen.

Aber wie viele dieser Ordnungswidrigkeitsvorwürfe hätten Bestand gehabt beim Vergleich mit Einblicken in die nachfolgend dokumentierten 16 Bußgeld-Verfahren?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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