Verbraucherschutz
Das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. hat Informationen über das Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") zusammengestellt und bleibt am Thema.
Ärger gibt es immer wieder wenn höhere Nachzahlungen ausstehen. Z.B. wenn das Jobcenter mehrere ausstehende Mieten nicht direkt an den Vermieter auskehrt oder Nachzahlungseingänge aus Abfindungen oder erstrittenen Rechtsstreiten kurzfristig die Freibetragsgrenzen übersteigen.
Forderungen von Kommunen und Gerichten scheren sich nicht um die Zahlungsfähigkeit und die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums, sie stellen weitere Gebühren in Rechnung und drohen auch gern mit Erzwingungshaft.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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