Das Jobcenter Märkischer Kreis und die Schwarzarbeit

„Schwarzarbeit ist eine Dienst- oder Werkleistung gegen Entgelt ohne ordnungsgemäße Meldung, ohne staatliche Abgaben abzuführen oder ohne dass der Auftragnehmer die notwendigen gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dabei werden die Verträge in der Regel mündlich abgeschlossen und das Entgelt bar gezahlt. Schätzungen über den Anteil von Schwarzarbeit am gesamten Bruttoinlandsprodukt (BIP) in westeuropäischen Volkswirtschaften schwanken stark zwischen 0,5 und 20 Prozent für einzelne Länder.
Schwarzarbeit ist ein Teil der Schattenwirtschaft, wird aber unzulässigerweise nicht selten mit dieser gleichgesetzt.

Legaldefinition in Deutschland

Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit legaldefiniert. Demnach handelt es sich um die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen:

unter Verstoß gegen Steuerrecht
unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht
unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeits- und Sozialamt,
Ausübung eines Gewerbes/Handwerks ohne Gewerbeanmeldung /Eintragung in die Handwerksrolle
Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.“

juraforum

Der Vorwurf der Schwarzarbeit in Verbindung mit der Behauptung von Sozialleistungsbetrug wird regelmäßig durch Jobcenter Mitarbeiter angezeigt. Bemerkenswerterweise von den gleichen Mitarbeitern, die selbst zur Schwarzarbeit auffordern, wenn es ihnen nützt. Beispiel:

Umzugshelfer

Wenn ein Jobcenter die Mietkosten seiner Kunden bemängelt und diese offiziell auffordert die Kosten zu senken, so kommt dies in vielen Fällen bereits unwirtschaftlichem Verhalten mit Steuergeldern gleich, weil dies mit erheblichen Folgekosten verbunden ist. Diese versucht das Jobcenter als zusätzliche Belastung auf die Kunden abzuwälzen, anstatt ein pflichtkonformes Ermessen auszuüben.

Richtig ist, wenn das Jobcenter zum Umzug auffordert, sind sämtliche Folgekosten durch das Amt zu übernehmen, in den meisten Fällen auch ein Umzugsunternehmen für den ungewünschten Umzug. Solche Kosten sind nicht in den Regelleistungen vorgesehen.

Über Jahre hinweg melden uns Betroffene regelmäßig, dass Sie aufgefordert werden, Schwarzarbeiter anzuwerben und diese mit einigen Münzen - die das Jobcenter übernimmt - abzuspeisen.
Umzüge gehören aber in die Hand von Fachleuten, von Steuern zahlenden Profis. Nur dort sind mögliche Folgeschäden versichert. Nur Umzugsprofis können fachkundig ab- und aufbauen und Starkstromherde und Waschmaschinen versicherungskonform anschließen.

Auch kann sich ein Jobcenter, das tausende Male zur Schwarzarbeit aufgefordert hat, nicht glaubwürdig auf Nachbarschaftshilfe zurückziehen: „Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie in Form der Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.“

Über die Jahre verteilt hat das Jobcenter Märkischer Kreis nach eigenen Angaben mehr als 9.300 Bedarfsgemeinschaften aufgefordert ihre Mietkosten zu senken, aber zu keinem Zeitpunkt mehr als 20.434 betreut.
beispielklagen

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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