Das Jobcenter, die Informationsfreiheit und die Vertrauensfrage

In der Alltagspraxis deutscher Behörden ist die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) noch nicht wirklich angekommen. Während medienwirksam die Unterdrückung der Pressefreiheit in fernen Diktaturen gerügt wird, bleibt die Verschlossenheit deutscher Bürokratie oft verhüllt. Ein praktisches Beispiel behördlicher Geheimniskrämerei wird nunmehr auf der Seite http://www.beispielklagen.de/IFG012.html der Öffentlichkeit zugängig gemacht.

Ausgangspunkt der dokumentierten IFG-Anfrage war ein Zeitungsartikel im Iserlohner Kreisanzeiger vom 22.09.2010.
http://www.derwesten.de/staedte/luedenscheid/arbeitsvermittlern-droht-jobverlust-id3747709.html

Unter dem Titel "Arbeitsvermittlern droht Jobverlust" wurde ein kleiner Einblick in die Nöte der Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis gegeben. Nachdem das bisherige Modell des Hartz IV-Verwaltungsapparates für verfassungswidrig erklärt wurde, war für etliche Mitarbeiter eine nochmals verschärfte, unsichere Arbeitsplatzsituation entstanden. Fast die Hälfte der etwa 350 ARGE-Mitarbeiter wurde innerhalb weniger Jahren komplett ausgetauscht. Um die neu einzuarbeitenden Mitarbeiter auf den neuesten Stand des sich stets wandelnden SGB II zu bringen, entwickelte das Jobcenter eigenes Schulungsmaterial.

Dieses Schulungsmaterial war Ziel einer IFG-Anfrage vom 10.10.2010.

Aber anstelle einer unkomplizierten Stattgabe verweigerte das Jobcenter Märkischer Kreis hartnäckig die Herausgabe des Materials. Selbst als der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW das Antragsbegehren sorgfältig fundiert unterstützte, verweigerte das JC MK die Mitwirkung. Als dann mit dem Jahreswechsel 2010/2011 die Zuständigkeit in den Bereich des Datenschutzbeauftragten des Bundes fiel, bestätigte auch die Bundesbehörde der Rechtsanspruch des Antragstellers.

Während das Jobcenter selbst bis ins Unbedeutendste alles von der Leistungsberechtigten erfahren will, entzog sich die Geschäftsführung dem Anspruch des IFG, indem die Dateien einfach gelöscht wurden, um sie dem Zugriff unabhängiger Prüfung zu entziehen.
Davor scheiterte dann auch die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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