Informationsfreiheit
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Fragen
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Fragen. Das Portal Fragdenstaat macht es einfach.
"Ihre Suche nach Anfragen an Jobcenter ergab 467 Ergebnisse."
Die Nutzung ist deutschlandweit peinlich gering. Allein das Jobcenter Märkischer Kreis war mit 122 Anfragen beschäftigt und nur 67 Fragen wurden vollständig oder teilweise bearbeitet. Mehrmal mußte der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.
Im Jahr 2016 startete das Portal eine eigene Kampagne "FragDasJobcenter".
"Die über 400 Jobcenter in Deutschland haben das Recht, ihre sogenannten Kunden bis ins Detail zu überwachen. Gleichzeitig sind sie selbst äußerst intransparent. Mit FragDasJobcenter haben wir das geändert. Durch die Kampagne haben die meisten Jobcenter des Landes ihre internen Weisungen und Zielvereinbarungen veröffentlicht. Die Weisungen bestimmen zum Beispiel, wie MitarbeiterInnen mit DolmetscherInnen umgehen sollen, wie Sanktionen umgesetzt werden und ob bestimmte Arztbehandlungen vom Jobcenter übernommen werden. Die Zielvereinbarungen der Jobcenter mit ihren Aufsichtsbehörden regeln oft unter anderem, wie viele Menschen in einem Jobcenter Leistungen beziehen sollen und wie viele in Maßnahmen gehen sollen."
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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