Dagmar Freitag: Neues Förderprogramm für zusätzlichen Schutz gegen Einbrüche

In dieser Woche hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2015 das neue Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ beschlossen. Es wird in den Jahren 2015 bis 2017 zunächst mit insgesamt 30 Mio. Euro ausgestattet.

„Wir reagieren damit auf die Entwicklung der polizeilichen Kriminalstatistik und helfen Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern, ihre vier Wände sicherer zu machen“, so die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag. Die Kriminalstatistik zeigt für das Jahr 2014 einen Anstieg der Wohnungseinbruchdiebstähle um 1,8 % auf bundesweit 152.123 Fälle. Hier ist ein Bündel von Maßnahmen zu einer effektiven Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls notwendig.

Eine Maßnahme stärkt den zusätzlichen Schutz der Wohnräume. Die Praxis zeigt, dass Investitionen in Sicherheitstechnik den Schutz von Wohnungen und Häusern erhöhen, da 40 % der Einbrecher von ihrer Tat bereits im Versuchsstadium ablassen, wenn sie auf gesicherte Türen und Fenster stoßen. Der Bund unterstützt solche Investitionen bereits, wenn Eigentümer und Mieter gleichzeitig in die Barrierefreiheit und die Energieeffizienz investieren. Das neue Förderprogramm wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit angesiedelt, das zeitnah eine Förderrichtlinie erarbeiten wird. Der Haushaltsausschuss hat hierfür bereits Eckpunkte der Förderung beschlossen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei darauf geachtet, dass insbesondere durch eine geringe Mindestinvestitionssumme und einen im Vergleich zu anderen Förderprogrammen höheren Förderanteil insbesondere Mieterinnen und Mieter von der Förderung profitieren“, berichtet Dagmar Freitag aus Berlin.

Antragsberechtigt sind einmalig Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) und Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden. Die Gesamtinvestitionssumme der zu fördernden Maßnahme muss mindesten 500 Euro betragen. Die Förderung beträgt 20 % der getätigten Investition, höchstens jedoch 1.500 Euro pro einzelnen Antrag.

Autor:

Dagmar Freitag aus Iserlohn

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