Dagmar Freitag MdB: Grundgesetzänderung macht beispiellose Entlastung der Kommunen möglich
„Der Bundestag hat eine massive Entlastung der Städte und Gemeinden beschlossen und dafür das Grundgesetz geändert. Die Kommunen können schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten und so mit einer ausreichenden Finanzausstattung durch die Krise kommen. Auch der Märkische Kreis profitiert davon kräftig“, so Dagmar Freitag nach der Beschlussfassung im Bundestag.
Das Entlastungspaket, das Bundestag und Bundesrat nun auf den Weg gebracht haben, besteht aus den folgenden Elementen: Der Bund erstattet gemeinsam mit den Ländern zum einen die pandemiebedingten Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden im Jahr 2020 in Höhe von rund 11,8 Mrd. Euro. Im Märkischen Kreis sind im zweiten Quartal 2020 die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum zweiten Quartal 2019 um rund 63,5 Millionen Euro bzw. 67,8 Prozent eingebrochen. „Mit dem Ausgleich der krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr gewährleisten wir kurzfristig die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Kommunen“, so Dagmar Freitag.
Zum anderen entlastet der Bund die Kommunen dauerhaft und strukturell bei den Sozialausgaben, indem er seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung um 25 Prozent erhöht. Insgesamt können die kommunalen Haushalte in NRW ab 2020 jährlich mit einer Milliarde Euro mehr rechnen. Das bedeutet nach Angaben des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung einen geschätzten Entlastungseffekt von jährlich 17,9 Millionen Euro für den Märkischen Kreis.
Autor:Dagmar Freitag aus Iserlohn |
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