Jobcenter behindern die Bildung
Chancengleichheit unerwünscht
In seinem Artikel "PC fürs Homeschooling: Odyssee einer Hartz-IV-Empfängerin" schildert Tim Gelewski für den Iserlohner Kreisanzeiger den frustrierenden Weg einer Mutter, um unterstützende Leistungen durch das Jobcenter Märkischer Kreis zu bekommen.
Während erste Sozialgerichte den Weg zu unterstützenden Leistungen für digitale Endgeräte wie Laptops und Tablets freigemacht haben, hält die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis unter Volker Riecke an der Blockadehaltung fest: "Fordern & fordern & fordern & überfordern"Das "Bildungspaket im Märkischen Kreis"
Erst als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 endlich die (erste) Überprüfung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder zur Entscheidung annahm, reagierte die Politik übereifrig mit der Einführung eines Schulgeldes in Höhe von 100,00 €.
Die Bundesregierung hatte zuvor für allein stehende Erwachsene einen monatlichen Bedarf für Bildung in Höhe von 1,39 € ermittelt.
Kinder erhielten je nach Alter nur einen Bruchteil, zwischen 0,29 € - 1,16 € davon zuerkannt. Davon sollten sowohl die schulischen Bedarfe, aber auch die darüber hinausgehenden Bildungsbedarfe, gedeckt werden.
Leserbrief von Klaus Stinn
Der IKZ berichtete am 08.02.2021 über die Odyssee einer Hartz-IV-Empfängerin. In dem Artikel wird das Jobcenter wie folgt zitiert: “Vor dem 1. Januar 2021 sah das SGB II die Übernahme von einmaligen Sonderbedarfen nicht vor. Daher konnten Kosten für die Anschaffung digitaler Endgeräte grundsätzlich nicht übernommen werden.“
Diese Aussage ist in dieser Form eine grobe Falschdarstellung, ja sogar eine Lüge zur Irreführung der Betroffenen und der Öffentlichkeit. Richtig ist:
1. Es hat nachweislich keine Änderung des SGB II, hier des § 21 Abs. 6 zum 01.01.2021 gegeben.
2. Das Landessozialgericht NRW hat am 20.05.2020 ausdrücklich unter Bezug auf das SGB II, § 21, Abs. 6 die Übernahme der Kosten digitaler Endgeräte positiv entschieden. Das LSG in Thüringen hat ebenfalls so geurteilt.
3. Weitere positive Urteile fällten die Sozialgerichte Köln und Wuppertal.
4. Es ist also eine Frage der Auslegung des SGB II, welches durchaus Ermessungsspielräume zu Gunsten armer Schüler*innen zulässt.
5. Das JC Iserlohn hat die höchstrichterliche Entscheidung für NRW in diskriminierender Weise missachtet und lapidar als Einzelentscheidung abgetan und zwingt diese Familien in jahrelange Prozesse bis zum Bundessozialgericht. So geht man im JC Iserlohn mit den Ärmsten im Lande um.
Zu diesen inhumanen Praktiken äußert sich Herr Heinz Hilgert (Deutscher Kinderschutzbund) wie folgt: „Arme Kinder werden vom Distanzunterricht abgehängt. Ich halte es für einen Skandal, dass diese Kinder durch mehrere Instanzen hindurch klagen müssen, bis endlich die Bundesagentur für Arbeit ihnen den Kauf eines Laptops finanziert.“
Dem ist nichts hinzuzufügen! Außer der Frage: Wer trägt im Märkischen Kreis die politische Verantwortung für die Kontrolle des Jobcenters und wie wird sie wahrgenommen?
Klaus Stinn am 08.02.2021
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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