CDU, CSU, FDP und SPD stimmten für die Fortsetzung von Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher
„Der Deutsche Bundestag stimmte in der vergangenen Woche für die Beibehaltung der verfassungswidrigen Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher. Die Linke hatte einen Antrag mit dem Titel: "Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen" (BT-Drs. 17/5174) gestellt. CDU, CSU, FDP und SPD stimmten für die Fortsetzung. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bis auf eine Stimme und die Linke stimmte dagegen.“ […]
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktionen-staerken-niedriglohnsektoren-900816.php
Während die großen Medien überwiegend die Pressevorgaben der Bundesagentur für Arbeit zumeist ungeprüft übernehmen, verbleibt dem kritischen Journalismus überwiegend ein Nischenplatz. In kaum zu überbietender Arroganz werden die Erfahrungen der Beratungspraxis, der Armutsforscher, der (wirklichen) Verfassungsschützer, der unterstützenden karitativen Hilfen und Obdachlosenstellen mit den Auswirkungen der Sanktionen ignoriert. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden karikiert und bis zur Unkenntlichkeit verzerrt und auf Jahre ausgesessen.
Ein Verstoß gegen eine so genannte Eingliederungsvereinbarung wird mit Geldbußen tief unter das soziokulturelle Existenzminimum gegen den Erwerbslosen geahndet; aber die finanziellen Folgen der Neuwahlen, wegen vorzeitiger Auflösung der Koalitionsvereinbarungen bleiben für die dafür verantwortlichen Politiker ohne persönliche finanzielle Folgen. Diese Kosten der schuldhaft verursachten Neuwahlen zahlt der Bürger.
Im November 2011 kam ein Prüfbericht des Bundesarbeitsministeriums zu dem Ergebnis, dass alle geprüften geschlossenen Eingliederungsvereinbarungen (EGV) die mit Hartz IV Beziehern im Jahre 2010 geschlossen worden sind, die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Demnach war keine der geprüften Vereinbarungen vollständig rechtskonform und korrekt. Bereits aus diesem Grund waren alle daraus resultierenden Sanktionen rechtsgrundlos erfolgt. Allein die Jobcenter-Inquisition wird nicht selbstständig tätig werden, um den Verlierern auf dem Arbeitsmarkt die zu unrecht einbehaltenen, Existenzsichernden Leistungen freiwillig zurückzugeben.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-fehlerhafte-eingliederungsvereinbarungen-5655653.php
Als das Bundesverfassungsgericht am 10.10.2010 (Az.: 2 BvF 1/07) die Legehennenverordnung kippte und die Verfassungsrichter ihre Entscheidung mit Art. 20a GG („Sozialstaatsgebot für Nutztiere“) begründete, http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20101012_2bvf000107.html
kommentierte der Spiegel: „Legehennen dürfen darauf hoffen, künftig artgerechter gehalten zu werden.“ http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,732464,00.html
Die über Jahre stets nur verschärfte Sanktionspraxis zumindest zeigt, dass mit CDU, CSU, FDP und SPD eine „artgerechte Haltung“ von sozial „Schwachen nicht erreicht werden kann. Menschenverachtender kann Politik kaum sein.
Mehr zur Sanktionspraxis und den Auswirkungen:
http://www.beispielklagen.de/klage018.html#Infos
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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