Verelendungspolitik
„Bundestag beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes“

„Ab 2021 werden alleinstehende Erwachsene 446 Euro erhalten – 14 Euro mehr. Sozialverbände halten die Hartz-IV-Regelsätze für realitätsfern. Vor Armut schützten sie nicht.“
zeit.de

Ein weiteres Mal in Folge stellen CDU/CSU, SPD und FDP unter Beweis, dass sie die ärmsten Bevölkerungsschichten offen verachten, denn jede so genannte „Regelsatzerhöhung“ ist, bleibt hinter den realen Preiserhöhungen zurück.

In einer „Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen" heißt es: 

Die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums der Bevölkerung ist ein  elementares Grund- und Menschenrecht. Dies zu gewährleisten, ist eine vorrangige Verpflichtung des sozialen Rechtsstaates. Die Höhe des soziokulturellen  Existenzminimums steht dabei nicht zur beliebigen Disposition des Gesetzgebers.
Zwar kommt dieser bei der Festlegung des Existenzminimums nicht ohne Wertungen aus. Diese müssen jedoch sachlich begründet und transparent hergeleitet werden, zudem sind sie überprüfbar. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten, denn die Höhe der Regelbedarfe definiert maßgeblich die Existenz- und Teilhabemöglichkeiten von über sieben Millionen Menschen. Durch die Beeinflussung der Höhe des steuerfreien Existenzminimums wirkt sich die Höhe der Regelsätze auch auf die zur Verfügung stehenden Einkommen der  Gesamtbevölkerung aus.

Der vorliegende Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes wird diesen
Anforderungen nicht gerecht.

Eine kurze Übersicht zeigt die Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs 2016 - 2017 - 2018 - 2019 - 2020 – 2021
„Es ist nicht bekannt, welche Produkte in den EVS-Abteilungen enthalten sind.“

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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