Bundesarbeitsgericht: Zeitarbeit-Tarifverträge des Arbeitgeberverbandes AMP für nichtig erklärt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10) entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist.

Aus dieser Entscheidung ergeben sich weitreichende Möglichkeiten für viele Zeitarbeiter auf erhebliche Nachzahlungen.
http://www.kluge-recht.de/nachzahlung-lohn-gehalt-Leiharbeiter-nach-bag-entscheidung.html

Die folgenden 5 Firmen aus dem Märkischen Kreis sind betroffen.

empleada GmbH Personaldienstleistungen in Lüdenscheid;

Vermont Personaldienstleistungen GmbH in Iserlohn

Fischer & Partner Gesellschaft für Personalleasing mbH, Iserlohn;

HIS-Industrieberatung & Personalleasing GmbH, Iserlohn;

Bertz Personal Logistik GmbH in Iserlohn.
http://www.derwesten.de/staedte/maerkischer-kreis/Zeitarbeitsfirmen-spielen-auf-Zeit-id4067860.html

Einige der oben genannten Firmen sind verantwortlich für etliche Sanktionierungen von Erwerbslosen.

Für Betroffene, die durch diese (und andere) Zeitarbeitsfirmen mit Sanktionen belegt wurden, hat der Verein aufRECHT e.V. stets ein offenes Ohr.
Wir recherchieren weiter und helfen, wenn es möglich ist.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter der Adresse
aufRECHT e.V., Am Bilstein 10-12, 58636 Iserlohn, aufrechtev( at) gmx.de

.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.