Bundesarbeitsgericht: Zeitarbeit-Tarifverträge des Arbeitgeberverbandes AMP für nichtig erklärt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 14. Dezember 2010 (Az: 1 ABR 19/10) entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist.
Aus dieser Entscheidung ergeben sich weitreichende Möglichkeiten für viele Zeitarbeiter auf erhebliche Nachzahlungen.
http://www.kluge-recht.de/nachzahlung-lohn-gehalt-Leiharbeiter-nach-bag-entscheidung.html
Die folgenden 5 Firmen aus dem Märkischen Kreis sind betroffen.
empleada GmbH Personaldienstleistungen in Lüdenscheid;
Vermont Personaldienstleistungen GmbH in Iserlohn
Fischer & Partner Gesellschaft für Personalleasing mbH, Iserlohn;
HIS-Industrieberatung & Personalleasing GmbH, Iserlohn;
Bertz Personal Logistik GmbH in Iserlohn.
http://www.derwesten.de/staedte/maerkischer-kreis/Zeitarbeitsfirmen-spielen-auf-Zeit-id4067860.html
Einige der oben genannten Firmen sind verantwortlich für etliche Sanktionierungen von Erwerbslosen.
Für Betroffene, die durch diese (und andere) Zeitarbeitsfirmen mit Sanktionen belegt wurden, hat der Verein aufRECHT e.V. stets ein offenes Ohr.
Wir recherchieren weiter und helfen, wenn es möglich ist.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter der Adresse
aufRECHT e.V., Am Bilstein 10-12, 58636 Iserlohn, aufrechtev( at) gmx.de
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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