Jobcenter Hagen
Bundesagentur für Arbeit verschickt im Auftrag vom Jobcenter Hagen UNrechtmäßig erstellte Mahnung

Einfach ''nur'' fehlende Mahnsperre oder schlicht gleichgültige bzw. inkompetente Mitarbeiter???

Nun erhielt eine Betroffene vom Inkasso-Service (Akbürzung: IS – ein Schelm, wer Böses dabei denkt) der Agentur für Arbeit eine Rückzahlungsforderung inklusive Mahngebühren, obwohl das Klageverfahren vor dem Sozialgericht noch läuft – somit der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid noch nicht bindend geworden ist und demzufolge seitens des Jobcenters Hagen gar kein Forderungsanspruch gegenüber der Betroffenen besteht.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Inkasso-Service die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht prüft und zudem in ihren Mahnungen beim Ausbleiben des Zahlungseingangs innerhalb von 14 Tagen sodann gleich mit der Veranlassung der zwangsweisen Einziehung der Forderung und weiteren Kosten droht, wären die Mitarbeiter des Jobcenters Hagen gut beraten VOR Beauftragung des Forderungseinzug zu prüfen, ob überhaupt ein Forderungsanspruch gegenüber der Betroffenen (''Kunde'') besteht. Verpflichtet sind die Mitarbeiter dazu von Amts wegen ohnehin !!

Link zum Untersuchungsgrundsatz, § 20 SGB X

Mit dieser gleichgültig erscheinenden Handlungsweise spiegelt sich nicht nur der verachtende Umgang mit der Betroffenen wider, sondern mehr noch! Im Einzelfall zeigt sich, dass die Mitarbeiter nicht einmal über ausreichende Schulung sowie Rechtskenntnisse verfügen. Jedem Laien ist es in der Zwischenzeit unschwer möglich, die greifenden Rechtsgrundlagen zu ermitteln.

Etwaige entstehende ernste Probleme für die Betroffene bedingt durch die rechtswidrige und unseriöse Arbeitsweise der Jobcenter-Mitarbeiter werden anscheinend von selbigen billigend in Kauf genommen; letztlich wird jeder Schritt und jede Unterlassung der überbordenen Maxime der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Minimalprinzip), zu Lasten rechtsstaatlichem Verwaltungshandeln, untergeordnet.

In der Praxis führt dies im Gegenzug häufig zu – vom Jobcenter selbst verursachten – Folgekosten und steht damit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln, dem die Jobcenter verpflichtet sind, entgegen.

Unerfreulich ist, dass sich diese Mängel ''im System'' weitgehend der öffentlichen Wahrnehmung und Kritik entziehen.

Einschüchterung der Betroffenen: JA !

Rechtskonformes Handeln des Jobcenters: NEIN !

Das ist erlebte Realität !!!

Eine Entschuldigung seitens des Geschäftsführers, Herrn Holger Schmitz, steht noch aus. Ebenso die Bestätigung, dass die Beauftragung zum Forderungseinzug zurückgenommen wurde.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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