Bundesagentur für Arbeit stellt Ärzte unter Generalverdacht

Sicherlich, die Titelzeilen der Propagandablätter vom heutigen Tag sind anders formuliert. So benennt die „Bild“-Zeitung sogar einen mysteriösen Geheimplan: „Jagd auf kranke Hartz-IV-Empfänger“ - Blaumachern sollen Leistungen gekürzt werden
Dazu gibt es für alle die nicht lesen können zwei hübsche Bilder. Eine Lupe mit den Großbuchstaben „Hartz IV“ und die immer wieder gern bemühte soziale Hängematte.
bild.de

Die Welt schreibt: Bundesagentur will kranke Hartz-IV-Empfänger schärfer prüfen
welt.de

Das Wochenblatt Regensburg formuliert beinahe milde: „Jobcenter wollen Blaumachern auf die Sprünge helfen“ und unterstreichen die Botschaft selbstredend mit einem Foto des Eingangsbereichs einer Agentur für Arbeit, Galgenbergstraße 24
wochenblatt.de

Der "Geheimplan“ ist übrigens für alle unter der folgenden Adresse abrufbar.:
Gesetzestext-56-SGB-II

Kritische Stimmen weisen auf gravierende rechtliche Bedenken hin. So macht das Internet-Portal gegen-hartz.de auf die Kompetenzüberschreitung aufmerksam, dass einfachen Sachbearbeitern medizinische Bewertungen delegiert werden:

„So sollen die Mitarbeiter „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ nachgehen und sogar die Hartz IV-Leistungen kürzen. Dabei sollen die Sachbearbeiter erneut ihre rechtlichen und fachlichen Kompetenzen überschreiten und augenscheinlich „Götter in Weiß“ spielen.

Außerdem heißt es:
„Ärztliche Atteste sollen angezweifelt werden
Werde seitens des Erkrankten ein ärztliches Attest vorgelegt, sollen die Jobcenter-Mitarbeiter laut Zeitungsberichten „genauer hinsehen“. Läge ein Verdacht auf „eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung vor“, sollen die Sachbearbeiter den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten. Dieser Dienst soll dann den erkrankten Hartz IV-Bezieher erneut untersuchen. Diese Untersuchung solle „zur Not auch in dem Zuhause des Betreffenden“ stattfinden. Nicht selten entscheidet der MDK auch „ohne Untersuchung nach Aktenlage“.“
www.gegen-hartz.de

In der Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit heißt es u.a.

„(1a) Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b sind insbesondere in Fällen anzunehmen, in denen
a) Versicherte auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder
b) die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist.“

Im Klartext heißt dass wohl,

 verdächtig ist wer sich montags oder freitags krankschreiben lässt,
 Jobcentermitarbeiter sollen künftig das Verhalten von Ärzten mit kontrollieren

Dabei wird offensichtlich übersehen, dass viele Erwerbslose in der Vergangenheit - wegen der Praxisgebühr - häufig auf jede medizinische Versorgung verzichtet haben und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) meist unnütz ist für alle diejenigen, die derzeit keinem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet sind.

In der Praxis der Arbeitsvermittlung zeigt sich bereits aus den zugestellten Jobvorschlägen, dass die Mitarbeiter häufig überhaupt nicht zu einer Einschätzung der gesundheitlichen Verfassung der Betreuten in der Lage sind.

Im Übrigen wendet sich der hier bemühte § 275 Abs. 1a SGB V, ausdrücklich an Krankenkassen, also einen Fachbereich der Medizin, der fortlaufend mit Ärzten und medizinischen Berichten befasst ist:

„Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet, . . .“
§ 275 SGB V

Ob die Experten der Bundesagentur künftig Krankenkassenmitarbeiter in die Jobvermittlung einbeziehen wollen bleibt abzuwarten.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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