Rechtstaat oder Polizeistaat?
Bürgerreporter-Meinung: Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg
Zwei Monate Zurückhaltung sollten eigentlich genügen. Die beteiligten Behörden haben bisher nicht reagiert. Fundierte Öffentlichkeitsarbeit könnte das ändern.
Am 27.10.2020 gegen 16:07 Uhr ereignete sich ein Zwischenfall bei Action in Plettenberg, der als übersteigerte Banalität begann und zu einem unverhältnismäßigen polizeilichen Übergriff ausuferte. Dabei entwendete ein Polizist gewaltsam einer Frau ihr Smartphone und verweigerte die Rückgabe.
Die psychisch stark belastete Frau hatte ein fast halbstündiges Selfie-Video gedreht, in dem Sie Ihre Empörung über die Behandlung im Laden wegen der Corona-Maßnahmen aufzeichnete. Die Action-Mitarbeiter hatten die Polizei hinzugerufen. Nachdem die Ausgangssituation eigentlich abgehandelt war, kam es zu einem völlig unverhältnismäßigem polizeilichen Übergriff, der hier zumindest als Audio veröffentlicht ist.
Die letzten drei Minuten der Aufzeichnung dokumentieren eindrucksvoll den Polizeiübergriff und die durch die Polizisten ausgelösten Ängste zweier Frauen. Nur wenige Minuten zuvor hatten beide Polizisten ein ärztliches Attest eines behandelnden Arztes zu sehen bekommen, dass die Frau als Angstpatientin ausweist.
Meine Bemühungen der Frau unterstützend zur Seite zu stehen, wurde bisher nicht ernst genommen. Weder die Polizei Plettenberg hatte ein Einsehen und Fehler eingeräumt, noch hatte der Landrat des Märkischen Kreises als oberster Chef der Kreispolizeibehörde, noch die Staatsanwaltschaft Hagen das unangemessene Handeln der Polizisten gerügt.
Im Weiteren hat Plettenbergs Bürgermeister Ulrich Schulte den Zugang zu dem Videobeweis des Polizeiübergriffs erhalten und außerdem wurde das Forschungsprojekt KViA-Pol der Ruhr-Universität Bochum „Rechtswidrige Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen“ einbezogen.
Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg
Der Rechtsstaat kann sich nur im Alltag bewähren
Ob hier tatsächlich ein Fall von Missbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB, weggefallen zum 01.07.2017)
(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
vorliegt, oder eine
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
durch die schmächtige Angstpatientin?
Die Staatsanwaltschaft „recherchiert“ seit zwei Monaten, um belastendes Material zu finden.
Möglicherweise kann der geneigte Leser und Hörer, der Staatsanwaltschaft bei der Entscheidung helfen, damit der Frau das Smartphone zurückgegeben werden kann.
Vielleicht ist es noch hilfreich zur Meinungsbildung zu wissen, dass der Frau vor etlichen Monaten unter polizeilicher Gewaltanwendung ihr Sohn „in Obhut genommen wurde“ und auch er noch heute fremd untergebracht ist.
Unterstützende Hilfe für Mutter und Kind sieht wohl anders aus.
Zur presserechtlichen Absicherung werde ich diesen Beitrag an die beteiligten Behörden weiterleiten und Gelegenheit zur Gegendarstellung geben. Wenn solche eintreffen, werde ich diese im Volltext hier veröffentlichen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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