Soziokulturelles Existenzminimum
Bürgergeld-Regelsätze verfassungswidrig zu gering?

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"Die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Bezieher von Bürgergeld nach dem SGB II und Sozialhilfe nach dem SGB XII wird seit geraumer Zeit immer wieder kontrovers diskutiert. Sozialverbände, Gewerkschaften und Juristen argumentieren, dass die Regelsätze nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und damit unzureichend sind.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen prüft in zwei Verfahren (AZ: LSG NRW, L 12 AS 668/23 und L 12 AS 741/23), ob die damaligen Hartz-IV-Regelsätze angemessen bemessen waren und ob die Regelleistungen heute richtig berechnet wurden. Leistungsbeziehenden wird empfohlen gegen den Bescheid des Jobcenters oder Sozialamt Widerspruch einzulegen.

Unterdeckung der Regelleistungen durch Inflation
Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker vertritt die Position, dass sich die offensichtliche Unterdeckung der Regelbedarfe bereits aus der Inflationsrate für das Jahr 2021 ableiten lässt, die bei 3,1 % liegt.
[ . . . ]

Gegen Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Schulte-Bräucker sprechen überzeugende Gründe dafür, dass der Regelbedarf für die Jahre 2021 und 2022 evident unzureichend war.

Mit Hinweis auf die anhängigen Verfahren vor dem LSG NRW mit den Aktenzeichen L 12 AS 668/23 und L 12 AS 741/23 empfielt der Anwalt, gegen die Bewilligungsbescheide des Jobcenters bzw. des Grundsicherungsträgers Widerspruch einzulegen und die laufenden Widerspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung der beiden Verfahren ruhen zu lassen. Diese Vorgehensweise wurde bereits in einigen Fällen praktiziert.

Leistungsberechtigten wird daher empfohlen, gegen die aktuellen Bewilligungsbescheide Widerspruch einzulegen und sich von einem auf dem Gebiet des Sozialrechts tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen."
Bürgergeld-Regelsätze verfassungswidrig zu gering? Widerspruch jetzt einlegen

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Anhängige Verfahren ruhend stellen

Schon in den vergangenen Jahren hatte das Jobcenter Märkischer Kreis Tausende Leistungsberechtigte über angeblich rechtskonforme Mietobergrenzen getäuscht. Mehrere Hundert KDU-Klagen hatte Rechtsanwalt Schulte-Bräucker für seine Mandanten geführt. Das Dortmunder Sozialgericht ist seit dem Urteil des LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022 dabei einige Hundert Klagen nachzubessern. Die Kläger erhalten je nach Fall oft mehrere Hundert Euro nachgezahlt.

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Ein praktisches praktisches Beispiel darf ich als Klage155 fortlaufend detailliert dokumentieren.

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Damit nicht genug. Wieder einmal weigerte sich das Jobcenter die von Amtswegen zu leistenden Zinsen zu ermitteln und auszukehren.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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