Politisch gewollte Verelendung
Bürgergeld: Etikettenschwindel zulasten der Ärmsten
Monitor 15.09.2022 09:24 Min. UT Verfügbar bis 30.12.2099
Das Erste. Von Jan Schmitt, Shafagh Laghai.
Ein Ende von "Hartz IV" und eine große Reform verspricht die Bundesregierung mit der Einführung des neuen Bürgergeldes ab Januar 2023: mehr Würde, mehr Anerkennung, mehr Geld. Tatsächlich steigt der Satz für Alleinstehende um 53 Euro. Doch ist dies nur ein Inflationsausgleich und kommt lediglich einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts nach, während die Betroffenen unter den hohen Preissteigerungen bei Strom und Lebensmitteln besonders zu leiden haben."
Monitor, 15.09.2022 09:24 Min.
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Der in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelte Wert für das soziokulturelle Existenzminimum läge bei 678,00 €, gewährt wurden lediglich 449,00 € für einen alleinstehenden Erwachsenen. 229,00 € wurden durch Tricksereien gekürzt.
Und wieder SPD, Grüne und diesmal FDP.
Der ehemalige Vorsitzende Richter Jürgen Borchert: "Man denkt nicht vom Existenzminimum her nicht von der Menschenwürde her."
53,00 € "mehr" sind streng genommen überhaupt keine Erhöhung, sondern nur ein nachträglicher Inflationsausgleich, der laut Bundesverfassungsgericht schon längst hätte passieren müssen.
BVerfG, 1 BVL 10/12, 23.07.2014 Die Regierung setzt nur höchst unzureichend um, wozu das Bundesverfassungsgericht sie bereits verpflichtet hatte.
Nach 35 Berufsjahren bleibt nur "aufstockende" Grundsicherung . . .
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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