Rechtsstaat auf dem Prüfstand
Bürgergeld: Arme und Kranke werden zu Kriminellen gemacht
Artikel 3 GG, Absatz 1: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Best of Grundgesetz - Diese fünf Artikel müssen Sie kennen
"Niels Seibert beobachte zahlreiche Prozesse der Außenstelle des Amtsgericht Tiergarten in Berlin-Tempelhof und veröffentlichte die Erkenntnisse. Was er beim Gericht sehen musste, war erschütternd. Der Grund, warum die meisten Angeklagten vor Gericht landen, ist ihre Armut."
Bürgergeld: Arme und Kranke werden zu Kriminellen gemacht
Wer den zitierten Artikel von Niels Seibert aufmerksam liest, kann nicht unbeteiligt bleiben.
"Von August 2022 bis Februar 2024 besuchte ich etwa 180 dieser Termine, von denen 100 tatsächlich verhandelt wurden. Bei den anderen waren die Angeklagten teils entschuldigt, teils unentschuldigt nicht erschienen oder es wurde erst beim Termin festgestellt, dass der oder die Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig ist und eine Übersetzung benötigt wird. 93 Prozent der öffentlichen Verhandlungen endeten mit Verurteilungen zu Geld- und Haftstrafen. Die anderen Fälle waren Einstellungen gegen Geldauflage, einmal Einstellung wegen Geringfügigkeit und einmal Freispruch. Kein einziges Mal kam es zu einer Einstellung gegen Sozialstunden oder einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, obwohl dies zumindest bei einem leeren Strafregisterauszug ohne Vorstrafen möglich wäre."
Armut und soziale Probleme lassen sich nicht strafrechtlich lösen
Niels Seibert 09.04.2024
Während Sozialleistungsbeziehern bereits Betrugsabsichten unterstellt werden, wenn sie nur "verspätet" Einkommen oder Erstattungbeträge melden, wird "Betrug durch Unterlassen" bei Verantwortlichen von Sozialbehörden oder Jobcentern gern ignoriert.
Und ich weiß wovon ich schreibe. Denn der Märkische Kreis hat über viele Jahre einer Vielzahl von Leistungsberechtigten die Wohnkosten gekürzt, indem die Mitarbeiter angehalten waren Mietobergrenzen als rechtskonform auszugeben, die lediglich einen "Entwurfscharakter" hatten und später in der sozialgerichtlichen Prüfung durchfielen.
Jeder, der den Angaben des Jobcenters leichtfertig vertraute, nahm die Kürzungen widerspruchslos hin. Die so Geschädigten können heute nur noch nachrechnen, um wie viel Geld sie getäuscht (=betrogen) wurden.
Aber diejenigen, die Rechtsmittel eingelegt und anwaltliche Vertretung in Anspruch genommen hatten, werden nach und nach entschädigt. Dabei geht es oft um mehrere Tausend Euro.
Falschmeldungen beim Jobcenter
Aufgrund meiner Arbeit habe ich etliche konkrete Beispiele vorgelegt bekommen, die beweisen, dass die ausgeurteilten Falschmeldungen eine Neuauflage erleben.
Daraufhin habe ich mich zunächst mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an die Arbeitsministerien des Bundes und des Landes NRW gewandt. Als keine Abhilfe eingeleitet wurde, habe ich Strafantrag gestellt wegen "Betrug durch Unterlassen" (§ 263 StGB).
Hilfsweise habe ich einen anonymisierten Strafantrag gegen Leistungsberechtigte beigefügt, das auch zur Strafermittlung geführt hatte.
In diesen Fällen von vorsätzlicher Falschinformation verweigerte die Staatsanwaltschaft Hagen die Ermittlung.
Es muss für Geschädigte wie ein Schlag ins Gesicht sein, wenn später auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm mitteilt, dass keine Ermittlungen gegen die aktuell Verantwortlichen eingeleitet werden sollen.
Das ist wie ein Freibrief für das Weiterbetrügen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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