Bürgergeld:
Bürgergeld: Achtung bei der Masche des Jobcenters: die “Verzichtserklärung”
"Sehr häufig werden Bürgergeld-Leistungsberechtigten “Verzichtserklärungen” von den Jobcentern vorgelegt, mit der Aufforderung diese zu unterschreiben. Ihnen werden damit häufig Leistungen vorenthalten, auf die sie eigentlich Anspruch hätten.
Eine Verzichtserklärung ist eine schriftliche Erklärung mit der ein Leistungsberechtigter ausdrücklich auf Sozialleistungen verzichtet. Dies ist nach §46 Abs1 SGB I möglich. Eine solche Verzichtserklärung hat allerdings weitreichende Folgen."
www.gegen-hartz.de
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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