Bislang 120 000 Euro an Bußgeldern verhängt

Der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn hat aktuell einige Fälle von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch abgeschlossen.

Im ersten Fall hatte der städtische Bereich Soziales bei bei einer routinemäßigen Überprüfung festgestellt, dass ein Leistungsempfänger über einen längeren Zeitraum kein Geld von seinem Konto abgehoben hatte. Es stellte sich die Frage, ob er tatsächlich hilfebedürftig sei. Der Bereich Wirtschaftsdelikte ermittelte, dass der angeblich Hilfsbedürftige über ein reichlich gefülltes Konto verfügte, womit er seinen Lebensunterhalt für lange Zeit selbst bestreiten konnte. Die Auszahlung der Sozialleistungen wurde umgehend eingestellt. Dadurch ergab sich ein Einsparungspotenzial in Höhe von 25 000 Euro für den Leistungsträger. Bei der Staatsanwaltschaft wurde Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges erstattet.

In einem anderen Fall wurde eine Geldbuße in Höhe von 30 000 Euro gegen zwei Brüder verhängt, die seit Ende 2011 einen Kraftfahrzeugtechnikerbetrieb führten, diesen jedoch weder bei der Gewerbemeldebehörde noch bei der Handwerkskammer entsprechend angemeldet hatten. Bekannt wurder dieser Fall bei den Rathausermittlern durch die Anzeige eines Kunden. In dessen Geländewagen war ein Austauschmotor eingebaut worden, der allerdings nicht korrekt funktionierte. Der geschädigte Kunde gewann dadurch den Eindruck, dass die beiden Techniker ihren Beruf nur unzureichend beherrschten.
Bei einer gerichtlich legitimierten Firmendurchsuchung stellten die Ermittler  umfangreiche Geschäftsunterlagen sicher, die schließlich den eindeutigen Beweis für den Vorwurf der gewerbe‑ und handwerksrechtlichen Schwarzarbeit lieferten. Die einsichtigen Brüder haben den Bußgeldbescheid inzwischen akzeptiert und sind jetzt ganz legal am Markt tätig.

Ebenfalls rechtskräftig abgeschlossen werden konnte ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen einen Stuckateurbetrieb aus Norddeutschland. Der Betrieb wurde bei einer routinemäßigen Baustellenkontrolle in einem Iserlohner Neubaugebiet angetroffen. Nachfolgeermittlungen ergaben, dass seit 2012 kein entsprechendes Gewerbe angemeldet war. Auch bei der zuständigen Handwerkskammer war der Betrieb nicht bekannt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Iserlohn wurden die Betriebsräume erfolgreich durchsucht. Die dabei sichergestellten Beweismittel führten zur Verhängung einer Geldbuße wegen Schwarzarbeit in Höhe von 10 000 Euro. Auch dieser Betrieb kann durch die Hilfestellung der städtischen Ermittler inzwischen ganz legal am Markt auftreten.

Insgesamt wurden in diesem Jahr bislang Geldbußen von rund 120 000 Euro rechtskräftig verhängt sowie Schäden und Einsparungen durch Leistungmissbrauch in Höhe von insgesamt rund 140 000 Euro ermittelt.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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