Bewaffneter Überfall in der Mittagszeit (Update)
Am 22.06.2017 drangen mehrere bewaffnete Männer in die Privatwohnung eines alleinstehenden Mannes in Hemer im Sauerland ein. Zunächst verschafften sich zwei der Täter Zutritt zum Haus durch ein geöffnetes Fenster im ersten Stock, in das sie über ein Vordach aus PC-Wellplatten eindrangen. Dort übertölpelten sie den 75jährigen Hausbesitzer und forderten von Ihm die Schlüssel zu einer Mieterwohnung. Völlig geschockt gab der Mann den falschen Schlüssel heraus.
Das hielt die Männer nicht auf. Sie brachen die Wohnungstür mit Gewalt auf, drangen zu fünft in die Wohnung ein und überwältigten den Mieter mit vorgehaltener Waffe. Dann warfen sie ihn auf sein Bett und fesselten seine Hände auf dem Rücken. In aller Ruhe durchsuchten dann mehrere von ihnen die Wohnung und das Auto des Erwerbslosen nach Bargeld und Wertgegenständen. Gefunden wurden wenige kleine Scheine und eine Flasche mit einigen Münzen. Diese wurde zerschlagen und das Geld eingesteckt.
Bis zu dieser Stelle klingt alles wir ein gewöhnliches Einbruchs- und Raubdelikt, wäre da nicht ein kleiner, feiner Unterschied.
Polizeieinsatz oder Raubüberfall?
Der Überfallene schilderte die Vorgänge in seiner Wohnung detailliert. Die Täter waren sieben (7!) Polizisten, die sich ohne einen von einem Richter unterschriebenen Durchsuchungsbefehl Zutritt zu seiner Wohnung verschafft hätten, um 5 „Haftbefehle gegen den Betroffenen wegen Nichtantritts der Erzwingungshaft“ zu vollstrecken, bzw. 90 € für 5 Knöllchen beizutreiben. Jedem Haftbefehl (3 x 15, 1 x 10, 1 x 35) ist je ein Tag Erzwingungshaft zugeordnet.
Die vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Polizeibeamten waren schwerwiegend und verlangten nach einer Klarstellung von höchster Stelle. Mit einer Anfrage vom 04.11.2017 wurde Landrat Thomas Gemke, als oberster Dienstherr der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis über vor Vorgänge in Kenntnis gesetzt und um eine persönliche Stellungnahme gebeten. Nach einer kurzen Eingangsbestätigung geschah zunächst nichts, bis zur Erinnerung am 25.11.2017: „leider habe ich seit vierzehn Tagen keine Rückmeldung erhalten und verstehe dies so, dass die vorgetragenen Vorfälle korrekt wiedergegeben sind, so dass der Veröffentlichung meines Artikel nichts mehr im Wege steht.“
Am 01.12.2017 wurde mitgeteilt dass „das Einschreiten und die getroffenen Maßnahmen der eingesetzten Beamten als rechtmäßig zu bewerten“ sei. „Insbesondere ergeben sich keinerlei Hinweise, dass die eingesetzten Beamten unverhältnismäßig bzw. nicht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gehandelt hätten.“ (Heiden, Kreisoberverwaltungsrat)
Damit steht eine Aussage gegen sieben Polizisten. Aber sind wir der Wahrheitsfindung näher gekommen? Weitere Recherchen wurden erforderlich.
In Deutschland herrscht eine Zwei-Klassen-Justiz – Erzwingungshaft
In einem sehenswerten Beitrag „Ersatzfreiheitsstrafen: ungerecht, sinnlos und teuer"“ vom 11.01.2018 berichtete MONITOR über eine dunkle Seite im deutschen Strafrecht.
„Jeder zehnte Gefangene sitzt mittlerweile wegen einer solchen Ersatzfreiheitsstrafe im Knast, zum Beispiel weil er ohne Führerschein unterwegs war oder weil er eben schwarzgefahren ist. Für die Betroffenen ist das eine Katastrophe, die den Staat zudem jährlich auch noch Hunderte Millionen kostet. Dabei sind viele Gefängnisse ohnehin völlig überfüllt, und Personal fehlt an allen Ecken und Enden. Ralph Hötte über eine der wohl absurdesten Vorschriften im deutschen Strafrecht.“
„Es ist schon einige Zeit her, da kam jemand, der seine Schulden nicht mehr zahlen konnte, in ein ganz besonderes Gefängnis: im Volksmund Schuldturm genannt.
Im Mittelalter und noch bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts verhängte die Justiz in Deutschland die Schuldhaft. In Nürnberg ist der Turm noch zu sehen. Ein Ort, an dem Menschen de facto dafür eingesperrt wurden, dass sie arm waren.“
huffingtonpost
weiterführende Zeugenbefragung und Tatortfotos beschädigen die Glaubwürdigkeit der polizeilichen Stellungnahme
Das Antwortschreiben der Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis passte nicht zu den Tatortfotos, die ich gemacht hatte. Verbunden mit dem gewaltsamen Eindringen entstand eine Sachbeschädigung, die bereits um ein Mehrfaches höher war als die geforderten und rechtlich angegriffenen 90,00 € für fünf Ordnungswidrigkeiten.
„Insbesondere ergeben sich keinerlei Hinweise, dass die eingesetzten Beamten unverhältnismäßig bzw. nicht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gehandelt hätten.“ (Heiden, Kreisoberverwaltungsrat)
Der Vermieter bestätigte in einem fast einstündigen Gespräch, dass zwei Polizisten über das Vordach in seine Wohnung eingedrungen waren und die Herausgabe des Wohnungsschlüssels des Überfallenen eingefordert hätten. Ein Polizist sei über das Vordach zurückgegangen, der andere habe die Fremd-Wohnung durch die Wohnungstür verlassen. Für die Außerkraftsetzung der Unverletzbarkeit einer Nachbar-Wohnung kann Art 13 GG keine Anwendung finden. Ein solch erweiterter Durchsuchungsbefehl darf wohl angezweifelt werden.
Auch ein Ladenbesitzer im Hause bestätigte mir, dass Polizeibeamte durch den Ladenbereich in seine Privaträume eingedrungen seien und mit der Aktion "seine Kinder erschreckt" hätten. Außerdem nahm sich ein Polizist nach der Aktion heraus den Ladenbesitzer um weitere 5,00 € nachzufragen, die angeblich zum Bußgeld gefehlt hätten. Ein solches Vorgehen begegnet nicht nur datenschutzrechtlichen Bedenken.
Zum unaufgeforderten Eindringen in die beiden Fremdwohnungen schreibt
Kreisoberverwaltungsrat Heiden nichts: „Das Betreten und Durchsuchen der Wohnung auf Grund eines rechtskräftig vorliegenden Haftbefehls war rechtmäßig, da tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass sich der Betroffene zu diesem Zeitpunkt in seiner Wohnung aufhielt.“
Ob ein „Haftbefehl gegen den Betroffenen wegen Nichtantritts der Erzwingungshaft“ für 5 Bußgeldbescheide zwischen 10,00 € - 35,00 € eine polizeiliche Durchsuchung von Schränken und eine Konfiszierung des Existenzminimums bei einem Leistungsberechtigten rechtsfertigen kann, darf bezweifelt werden. Auf dem Haftbefehl vom 02.12.2016 (262 Js 1569/16 OWi E) vermerkt der verantwortliche Polizist handschriftlich: 5 Haftbefehle Geldbusse von gesamt 90,00 € bezahlt am 22.06.2017. Der Überfallene widerspricht der Aussage „bezahlt“ zu haben. Er spricht von Selbstbedienung aus seinem Portemonnaie und aufgefundenen Kleinstbeträgen (Leistungsberechtigten standen 2017 gerademal 409,00 € für 30 Tage zu, 13,63 € pro Tag. Das entwendete Geld musste noch für 6 ½ Tage reichen.)
Außerdem wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass sowohl der Vermieter als auch ein weiterer Mitmieter sowohl die Sachbeschädigung an der Tür als auch die zerbrochene „3-Liter-Flasche mit Henkel“ bezeugen können. Nach Angaben des Geschädigten war die Flasche allerdings nur ca. 3 cm hoch mit Kleingeld gefüllt. Der Polizist zerschlug die Flasche, anstatt den Schraubverschluss zur Geldentnahme zu öffnen. Die Glassplitter und etliche 1 und 2-Cent Münzen blieben im Auto zurück.
Zumindest die Darstellung des Überfallenen erinnert leise an die sieben Schwaben.
Nachtrag
Als Interviewpartner standen nur der Betroffene selbst, sein Vermieter und der Ladenbesitzer Rede und Antwort. Für die Polizisten bezog Kreisoberverwaltungsrat Heiden, als Nicht-Beteiligter Stellung. Allerdings widersprechen seine Ausführungen in Teilen den überprüfbaren Fakten. Für den Einsatz einer Waffe oder die Fesselung mit Handschellen liegen tatsächlich keine Beweise vor. Lügt der Betroffene? Dann weiß er es. Lügt die Polizei? Dann weiß es der Täter und/oder einer oder mehrere Kollegen.
Zumindest die Sachbeschädigung wird durch Fotos und Zeugenaussagen belegt und von Kreisoberverwaltungsrat Heiden nicht geleugnet. Das Eindringen und die Durchsuchung der Nachbarwohnungen wird überspielt, aber nicht geleugnet. Die Durchsuchung der Wohnung nach Bargeld wird ignoriert, obwohl die Konfiszierung der Sozialleistungen schriftlich vorliegt.
Allerdings hält der Vertraute des Landrat Gemke das Vorgehen seiner Polizisten für vollumfänglich angemessen:
"Im Gesamten sind das Einschreiten und die getroffenen Maßnahmen der eingesetzten Beamten als rechtmäßig zu bewerten. Insbesondere ergeben sich keinerlei Hinweise, dass die eingesetzten Beamten unverhältnismäßig bzw. nicht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gehandelt hätten."
Das bayrische Polizeiaufgabengesetz PAG - die Darf-fast-alles-Behörde
Vielleicht macht der geschilderte Vorfall deutlich, wovor die Demonstranten in Bayern so vehement warnen.
Wollen wir wirklich, dass in Kürze übereifrige Polizisten durch unsere Wohnungen marschieren, weil unsere Nachbarn als Gefährder gelten, weil sie sich gegen kuriose Bußgeldbescheide zur Wehr setzen?
Der Verdacht genügt.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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