Befähigung zum Richteramt – keine Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis?

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Das Informationsfreiheitsgesetz räumt auf mit der Geheimniskrämerei in den Behörden und bietet interessierten und mündigen Bürgern die Möglichkeit staatliches und behördliches Handeln zu hinterfragen.
Seit Monaten unterdrückt die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis die rechtlichen Schutzmöglichkeiten der Leistungsberechtigten und verwehrt ihnen pauschal und ohne Rechtsgrundlage die Begleitung von Beiständen (Gesprächszeugen). Dabei ignoriert die Geschäftsführung hartnäckig und uneinsichtig die Weisungslage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und auch die Rechtshinweise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Selbstherrlich wurden „Hausverbote“ ohne Ermächtigungsgrundlage ausgesprochen und „Hausrecht“ ohne Legitimation selbst der Polizei vorgegaukelt. Die Rückfragen nach gesetzlichen Fundamenten wurden monatelang ignoriert. Das Lügengebäude ist offensichtlich bis ins Mark erschüttert. Der Zusammenbruch wird in Kürze erwartet.

Warum aber fürchtet die Geschäftsführung des Jobcenters die Anwesenheit von Begleitpersonen, wenn doch angeblich gesetzeskonform beraten wird?

„Als Zeuge wird eine natürliche Person bezeichnet, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann (Zeugnis ablegen). Zeugen sind bei der Aufklärung von Sachverhalten zum Beispiel durch Ordnungs-, Strafverfolgungs- und andere Behörden und durch Gerichte von Bedeutung. Für der Aufnahme einer Urkunde, der Errichtung eines Nottestaments oder bei Ritualen oder Zeremonien (z. B. Trauungen) kann erforderlich oder üblich sein, dass Personen als Zeugen anwesend sind. Zur Problematik der Zeugenaussage nach Verkehrsunfällen siehe Zeuge (Verkehrsunfall).“

Letztendlich muss ein neutraler Zeuge auch die fachkompetente Beratung bezeugen, wenn sie denn erfolgt . . .

Die einfache Anfrage nach der „Befähigung zum Richteramt – Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis“ war mit „ja“ oder „nein“ und einer Zahl innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Inzwischen sind 8 Monate vergangen. Die Suche nach kompetenten Mitarbeitern mit der Befähigung zum Richteramt im Jobcenter Märkischer Kreis ist offensichtlich noch immer nicht abgeschlossen. Es ist echt peinlich von Beiständen eine Qualifikation einzufordern, die nicht einmal die Führungsriege des Jobcenters vorweisen kann.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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