Befähigung zum Richteramt – Es gibt keine Volljuristen beim Jobcenter Märkischer Kreis

Zumindest kennt man dort keine . . . . . .
Am 30.04.2014 stellte der Absender eine IFG-Anfrage an die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis hinsichtlich der rechtlichen Qualifikationen der Führungspersonen anhand des Organigramms. Die Fragestellung war bewusst einfach gehalten und bereits mit „ja“ oder „nein“ und einer einzigen Zahl abschließend zu beantworten gewesen. Dabei ist weder die Geschäftsführung noch die Datenschutzbeauftragte - selbst Teil des Organigramms und/oder der Widerspruchstelle - anscheinend nicht in der Lage eine Aussage über die eigene Qualifizierung zu treffen.
fragdenstaat.de

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des IFG ist eine Bearbeitungsfrist von 1 Monat vorgesehen.
Nach 15maliger Erinnerung durch den Fragesteller und 3maliger Intervention durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kam nach beinahe einem Jahr die ablehnende Auskunft der Geschäftsführung.

Dem Jobcenter Märkischer Kreis liegen nach eigener Angabe angeblich keine Informationen über die berufliche Qualifikation der eigenen Führungs-Mitarbeiter vor.

Als Begründung trägt die Geschäftsführung vor, nicht Dienstherr der Mitarbeiter des Jobcenter Märkischer Kreis zu sein:

"Träger der Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind gemäß § 6 SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die Kreise und kreisfreien Städte. Das Jobcenter Märkischer Kreis ist gemäß § 44b SGB II eine gemeinsame Einrichtung der Träger nach § 6 SGB II.

Zur weiteren Klärung des Sachverhaltes wurden Anfragen an den Landrat des Märkischen Kreises und die Bundesagentur für Arbeit notwendig.

Es bleibt zu hoffen, dass man dort weiß, wer im Jobcenter Märkischer Kreis wirklich beschäftigt ist.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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