Automatisierter Datenabgleich - Jobcenter Märkischer Kreis fordert Nachweis über 1,00 Euro Einkommen
Der automatische Datenabgleich zur Überwachung Erwerbsloser treibt bisweilen seltsame Blüten. Erfolge müssen her, egal wie . . .
"Mit Schreiben vom 04.12.2013 mahnte ein Sachbearbeiter des JC MK bei einer leistungsberechtigten Person die Mitwirkung an. Im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs habe er Kenntnis darüber erhalten, dass die Person im Jahr 2011 Kapitalerträge in Höhe von 1,00 € eingenommen und dies ihm, als dem Sachbearbeiter für Selbstständige, nicht zur Kenntnis gegeben hätte.
Nun fordert er einen lückenlosen Nachweis an. Wörtlich schreibt er:
„Geeignete Formen der Nachweisführung können sein: Renten- oder Sozialhilfebescheide, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Sparverträge oder Verträge über sonstige Sparformen, Zahlungsbelege und -aufstellungen und Kontoauszüge.
Diese Nachweise sind in Kopie vollständig einzureichen und beiliegendem Antwortschreiben beizufügen. Ihre Antwort erwarte ich bis spätestens 18. Dezember 2013.“
elo-forum.org
Die angeschriebene Person war verunsichert und teilte mit, dass ihr nicht einmal die genannte Bank, geschweige denn ein Konto dort bekannt sei.
Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen, gehören zu den nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Einnahmen. (§ 1 ALG II-V)
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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