Kleinlich werden leicht gemacht
Aufmerksame Prozessbeobachter repräsentieren "das Volk"
Reformationstag - da darf man auch mal einen Nagel in die Tür des Amtsgerichts einschlagen . . .
"Es geht hier nicht um Abstand."
"Sie drei waren eine Ansammlung."
Richter Dr. Michael Ozimek, Amtsgericht Iserlohn, 20.08.2020
AHA!
Einspruch gegen Corona-Bußgeldbescheid
Mein Spendenaufruf
Wäre das Verfahren im Termin eingestellt worden, hätte ich wohl nur einmal berichtet.
Wären die Kosten als Spende bereits eingezahlt worden, bräuchte ich nicht weiter zu berichten.
Erst wenn der Fall abgeschlossen ist - egal wer zahlt - habe ich mein Ziel erreicht, der Person zu helfen.
Bis dahin gilt es noch weitere düstere Löcher zum Verfahren auszuleuchten.
Nichtsnutzige und widersprüchliche Zeugenaussagen
Auch aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen werden Verfahren eingestellt.
In diesem Verfahren wurde jedoch aus einer falschen Anschuldigung aus einem unzureichend begründeten Bußgeldbescheid über 228,50 € eine Kostenforderung von 325,20 €.
Der Zeuge Philip M. für das Ordnungsamt Iserlohn sagte z.B. aus, er habe drei Personen zusammenstehen gesehen, die drei Flaschen Bier in Händen gehalten hätten. Außerdem redete er mehrmals von einem "Trinkgelage"
Frank S., Sicherheitsfachkraft der Stadt Menden widersprach bereits dem "zusammenstehen", die Frau hatte abseits gesessen. Außerdem war er auch in der Lage zwischen einer Flasche Bier und einem Eis zu unterscheiden. (siehe Foto: Anregung zur Nachschulung)
Vorverurteilung ohne Interesse an Sachaufklärung
Die unterstutzenden Zeugenaussagen wurden nicht gewürdigt, die Beweisfotos nicht gewertet, die im Vorfeld eingereichten Unterlagen wurden ignoriert. Und auch selbst die Erinnerung an eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit wurde mit dem Hinweis abgewimmelt, hätte Hessen betroffen.
Ein besonderer Clou kam dann mit der Urteilszustellung:
IM NAMEN DES VOLKES
für Recht erkannt:
Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Zusammentreffens mit mehr als 2 Personen
trotz pandemiebedingter Untersagung zu einer Geldbuße von 100,00 EUR verurteilt.
Ihr wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 10,00 jeweils
bis zum 5. eines Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der
Zahlungsaufforderung, zu zahlen . Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag
nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene (§§
12 Abs. 1 CoronaSchVO i d F 22.03.2020,17 Abs. 30WiG)
Amtsgericht Iserlohn, OWi 18 OWi-600 Js 282/20-127/20, 20.08.2020
In meinen Augen liegt hier ein Fehlurteil vor.
Es wäre schön, wenn ich in Kürze schreiben könnte, dass ausreichend Spenden eingegangen sind.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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