Auf Einladung von Michael Scheffler: Altenaer SPD-Vertreter zum Gespräch beim Innenminister
NRW-Innenminister Ralf Jäger führte am Mittwoch (14.05.14) auf Einladung des heimischen Landtagsabgeordneten Michael Scheffler im Landtag ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der SPD Altena. Angereist waren MK-Landratskandidat Lutz Vormann, der Altenaer Bürgermeisterkandidat Christian Gosch sowie SPD-Fraktionschefin Irmgard Ibrom. Minister Jäger stellte klar, dass nach der Rechtslage des Stärkungspaktgesetzes NRW keine andere Entscheidung bei der Einsetzung des Sparkommissars getroffen werden konnte. Er erklärte zudem, ihm sei die Situation der Altenaer Bürgerinnen und Bürger bewusst.
Die Verantwortung bei der Landesregierung zu sehen, so der Minister weiter, sei mehr als unredlich. Denn bereits vor drei Jahren habe man das Gespräch mit dem amtierenden Bürgermeister der Stadt gesucht und ihn auf die drohende Entsendung des Sparkommissars hingewiesen. Die Stadt konnte allerdings unter Einbeziehung der durch das Land zugesagten Konsolidierungshilfen einen ausgeglichenen Haushalt bis 2016 nicht darstellen. Sämtliche Gespräche mit dem Bürgermeister der Stadt Altena seien ergebnislos gewesen, obwohl mehrfach auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen wurde.
„Es wurde sehr deutlich, dass der Minister die jetzige Situation der Altenaer Bürgerinnen und Bürger sehr gut kennt und sich für Altena einen anderen Weg gewünscht hätte. Das aber ist mit den derzeit Verantwortlichen nicht möglich gewesen“, kommentierte SPD-Bürgermeisterkandidat Christian Gosch.
Innenminister Ralf Jäger verwies weiter darauf, dass die Entsendung eines Beauftragten nicht etwa eine Idee der damaligen Minderheitsregierung aus SPD und Grüne war, sondern erst im Gesetzgebungsverfahren durch die FDP-Landtagsfraktion als Zustimmungsvoraussetzung zum Stärkungspaktgesetz NRW eingefordert wurde. Die jetzt geltende Rechtslage könne die Landesregierung nun nicht einfach ignorieren und für Altena eine Regelung schaffen, die von der Rechtslage nicht gedeckt sei.
Die Auffassung des Innenministeriums wurde mittlerweile durch das Verwaltungsgericht Arnsberg (Az.: 12 L 381/14) bestätigt. Das Gericht stellte hierzu insbesondere fest, dass gegen die maßgeblichen Bestimmungen des Stärkungspaktgesetzes keine ernstlichen verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden. Auch eine Fristverlängerung sei nicht zu gewähren gewesen, weil die Voraussetzungen für eine solche Fristverlängerung nicht vorlagen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung des Beauftragten seien gegeben.
Landratskandidat Lutz Vormann, ebenfalls aus Altena, machte deutlich: „Klar ist, dass der Beauftragte nur so lange in Altena tätig sein wird, wie dies auch erforderlich ist. Dem Land geht es nicht darum, die Verwaltung der Kommunen zu übernehmen, da bin ich sicher.“
Selbst jetzt gibt es nach Auffassung des Ministeriums noch Handlungsspielräume, wenn die Verantwortlichen in Altena den Dialog und die Zusammenarbeit mit dem Beauftragten annehmen würden.
„Hiervon ist auf Grund der Erfahrungen aus der Vergangenheit aber leider nicht auszugehen. Auch die jüngsten Äußerungen des amtierenden Bürgermeisters, nachzulesen in der örtlichen Presse, machen deutlich, dass er nicht kooperieren, sondern den Beauftragten nach Kräften bei seiner Arbeit behindern wird“, so Bürgermeisterkandidat Gosch. Es gehe hier aber nicht um den durch den Bürgermeister heraufbeschworenen Kampf zwischen "David gegen Goliath", sondern um die Umsetzung geltenden Rechts und eine seriöse Finanzpolitik für Altena
Autor:Michael Scheffler aus Iserlohn |
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