Asylbewerber sind Menschen
In einem Leitartikel im Iserlohner Kreisanzeiger vom 19.07.2012 pointiert Martin Korte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (Az.: 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11) und erklärt unseren Bundestagsabgeordneten: „Asylbewerber sind Menschen“
„Ach, jetzt ist es wieder keiner gewesen. Politiker aller Parteien finden es toll — das Urteil des Verfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei haben die Karlsruher Richter nur das festgestellt, was selbstverständlich ist: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Steht so im Grundgesetz. Ganz weit vorn. Und Asylbewerber sind Menschen.
Fest steht: Seit Jahren ist dem Gesetzgeber bewusst, dass er mit seiner Zwei-Klassen-Förderung gegen den elementaren Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Reagiert hat niemand, und zwar absichtsvoll. Denn die geringeren Zahlungen hatten nur einen Grund: Sie sollten Asylbewerber davon abhalten, in unser Land zukommen.“
Im Rahmen der Urteilsverlesung rügte Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer die Bundesregierungen der letzten 20 Jahre:
"Die fortdauernde Anwendung der verfassungswidrigen Normen ist angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen nicht hinnehmbar."
Auch einer weiteren Verschleppung wie bei den Hartz IV-Regelsätzen sollte diesmal vorgesorgt werden.
„Keine Schonfrist für den Gesetzgeber, in der dieser den Karlsruher Arbeitsauftrag in eine kostengünstige Lösung umbiegen könnte. Sondern eine glasklare und sogar rückwirkend geltende Übergangsregelung: 336 statt 224 Euro pro Monat für alleinlebende Asylbewerber, 260 statt 200 Euro für Jugendliche. Das entspricht ungefähr Hartz IV, abzüglich der Leistungen für den Hausrat.“, heißt es in dem Artikel „Menschenwürde kostet mehr als 224 Euro“ der Sueddeutschen Zeitung vom 18.07.2012
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-zu-asylbewerbern-menschenwuerde-kostet-mehr-als-euro-1.1416149
Weiter heißt es dort: „ Die Menschenwürde ist kein Versprechen auf die Zukunft, sie duldet keinen Aufschub, sondern gilt hier und heute. Und sie kostet Geld. "Der elementare Lebensbedarf der Leistungsberechtigten ist in dem Augenblick zu befriedigen, in dem er entsteht", rezitierte Susanne Baer.“
Diese Botschaft richtet sich an alle Sozialbehörden gleichermaßen.
Volltext der Entscheidung: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Pressemitteilung Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012, 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html
Das BVerfG-Urteil zur Verfassungswidrigkeit des AsylbLG
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Zum_AsylbLG_Urteil_des_BVerfG.pdf
Tipps zum BVerfG-AsylbLG-Urteil: Sofort Widerspruch einlegen um Ansprüche zu sichern!
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
5 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.