Asylbewerber sind Menschen
In einem Leitartikel im Iserlohner Kreisanzeiger vom 19.07.2012 pointiert Martin Korte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 (Az.: 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11) und erklärt unseren Bundestagsabgeordneten: „Asylbewerber sind Menschen“
„Ach, jetzt ist es wieder keiner gewesen. Politiker aller Parteien finden es toll — das Urteil des Verfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei haben die Karlsruher Richter nur das festgestellt, was selbstverständlich ist: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Steht so im Grundgesetz. Ganz weit vorn. Und Asylbewerber sind Menschen.
Fest steht: Seit Jahren ist dem Gesetzgeber bewusst, dass er mit seiner Zwei-Klassen-Förderung gegen den elementaren Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Reagiert hat niemand, und zwar absichtsvoll. Denn die geringeren Zahlungen hatten nur einen Grund: Sie sollten Asylbewerber davon abhalten, in unser Land zukommen.“
Im Rahmen der Urteilsverlesung rügte Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer die Bundesregierungen der letzten 20 Jahre:
"Die fortdauernde Anwendung der verfassungswidrigen Normen ist angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen nicht hinnehmbar."
Auch einer weiteren Verschleppung wie bei den Hartz IV-Regelsätzen sollte diesmal vorgesorgt werden.
„Keine Schonfrist für den Gesetzgeber, in der dieser den Karlsruher Arbeitsauftrag in eine kostengünstige Lösung umbiegen könnte. Sondern eine glasklare und sogar rückwirkend geltende Übergangsregelung: 336 statt 224 Euro pro Monat für alleinlebende Asylbewerber, 260 statt 200 Euro für Jugendliche. Das entspricht ungefähr Hartz IV, abzüglich der Leistungen für den Hausrat.“, heißt es in dem Artikel „Menschenwürde kostet mehr als 224 Euro“ der Sueddeutschen Zeitung vom 18.07.2012
http://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-zu-asylbewerbern-menschenwuerde-kostet-mehr-als-euro-1.1416149
Weiter heißt es dort: „ Die Menschenwürde ist kein Versprechen auf die Zukunft, sie duldet keinen Aufschub, sondern gilt hier und heute. Und sie kostet Geld. "Der elementare Lebensbedarf der Leistungsberechtigten ist in dem Augenblick zu befriedigen, in dem er entsteht", rezitierte Susanne Baer.“
Diese Botschaft richtet sich an alle Sozialbehörden gleichermaßen.
Volltext der Entscheidung: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
Pressemitteilung Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012, 1 BvL 10/10; 1 BvL 2/11
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html
Das BVerfG-Urteil zur Verfassungswidrigkeit des AsylbLG
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Zum_AsylbLG_Urteil_des_BVerfG.pdf
Tipps zum BVerfG-AsylbLG-Urteil: Sofort Widerspruch einlegen um Ansprüche zu sichern!
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
5 Kommentare
Denn die geringeren Zahlungen hatten nur einen Grund: Sie sollten Asylbewerber davon abhalten, in unser Land zukommen.“
Genau so ist es. Dazu kommt noch die häufige Praxis, Asylbewerber an sozialen Brennpunkten anzusiedeln...und schon passt es wieder ins Klischee des (anti)sozialen Schmarotzers.
Während unsere Politiker medienwirksam von der Notwendigkeit eines wirksames Verfassungsschutzes schwatzen, beweisen sie in erschreckender Übereinstimmung Ignoranz bei der Wertschätzung gegenüber dem Grundgesetz gegenüber den sozial Schwachen.
Wie sonst könnte es sein, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Volksvertretern (und in der Konsequenz der Richtern im Sozial- und Asylrecht) in den letzten Jahren mehrfach nachweisen musste, dass sie nicht einmal das "Einmaleins" des Grundgesetzes verstanden haben: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"
Wenn aber unsere Politiker nicht als "dumm" gelten möchten, so müssen sie sich möglicherweise dem Vorwurf der "Bösartigkeit" stellen.
Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung hat in der ihm gegebenen heilsamen Schärfe in zwei Kommentaren dazu Stellung bezogen.
Zwei Artikel, die es nach meiner Einschätzung wert sind, beachtet zu werden.
"Asylbewerber-Urteil: Halbe Menschen, ganze Menschen"
http://www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-urteil-halbe-menschen-ganze-menschen-1.1415432
Darin heißt es:
"Das Asylbewerberleistungsgesetz lügt schon im Titel. Es ist in Wahrheit ein Asylbewerberleistungsausschlussgesetz. Dieses Gesetz soll Flüchtlinge finanziell so kurz wie möglich halten, es soll sie abschrecken. Das Bundesverfassungsgericht enttarnt diese Lüge - und schreibt dem Gesetzgeber vor, eine Fundamentalwahrheit zu beachten."
Die Kälte der europäischen Flüchtlingspolitik
Menschenwürde im Asyl: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/themenderwoche/1817887/
Hallo Klaus,
vielleicht gelingt uns die sachliche Trennung.
Asylant - kriminell - sozial schwach . . .
"Asylbewerber sind Menschen" war der Tenor.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Aufguss mehrere "dämokratische Parteien" abgewatscht, weil sie, die auf das Grundgesetz ihren Amtseid abgelegt haben, nicht einmal dem Leitgedanken der vorbehaltlos anzuerkennenden Menschenwürde den ihr gebührenden Raum einräumen.
Darum geht es. Unsere "Verfassung" ist bedroht durch die Politiker, die sie zu schützen gelobt haben. Und wieder pennt der Verfassungsschutz.
Die von Dir benannten Vorfälle beschreiben Kriminelle, die der Teilmenge der Asylanten zugeordnet werden können.
Andere Kriminelle gehören den Teilmengen "Politiker", "Hausfrauen", "Erwerbslose", "Banker", "Ehrenbürger", "Normal Sterbliche" u.s.w. an.
Auch Freunde der "Krötenwanderungen" - Geldtransfer an der Steuer vorbei ins Ausland ist Betrug am Volk.
Also zurück. Asylbewerber sind Menschen.
- Du bist wertvoll, weil Du Mensch bist.
Das finde ich, klingt gut.