Tag der Pressefreiheit
Arbeitslosenverwahrung mit der Lizenz zum Lügen?

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Über viele Jahre täuschten die Verantwortlichen des Märkischen Kreises, sowie des Jobcenters Märkischen Kreis Mietobergrenzen vor, indem sie behaupteten, dass ihre Vorgaben den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hätten.

Aber das war wohl eine Täuschung mit der Absicht der Vermögensschädigung. Von Anfang an waren Klagen gegen alle "Konzepte" beim Sozialgericht Dortmund anhängig.  
LSG NRW, L 6 AS 120/17, 23.06.2022
Aber nur die ausdauernden Kläger werden Erstattungen erhalten.

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Für selbstkritische Korrektur blieben die Verantwortlichen verschlossen. Allerdings werden falsche Angaben von Leistungsberechtigten als Sozialleistungsbetrug auf das Schärfste geahndet und unter Mitwirkung von Zoll und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt.

Ganz andere Erfahrungen machte ich mit meinem Strafantrag gegen Jobcenter-Geschäftsführer  vom 20.12.2023.
Nachdem eine Fachaufsichtsbeschwerde beim MAGS NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) in den verbreiteten Falschmeldungen  die 

Der Antrag auf Strafverfolgung gegen Verantwortliche verfolgt die Absicht der Wiederherstellung rechtstaatlicher Ordnung bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII wegen
gesetzwidriger Vorenthaltung Kosten der Unterkunft.

  •  Betrug durch Unterlassen und vorsätzliche Täuschung (§ 263 StGB)
  •  Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
  •  Mißbrauch der Amtsgewalt (§ 302 StGB)
  •  ggfs sind weitere Straftaten zu prüfen

Zur Begründung wurde ausgeführt:

Sozialrechtlich hat das LSG NRW am 23.06.2022 in dem Verfahren L 6 AS 120/17 abschließend für Klarheit gesorgt und festgestellt, dass die vom Märkischen Kreis als rechtskonform ausgewiesenen Mietobergrenzen den gesetzlichen Vorgaben zu keiner Zeit entsprachen und somit rechtsfehlerhaft angewendet wurden.
Dadurch wurden Leistungsberechtigte um etliche Millionen Euro betrogen.

Politisch blieb eine Fachaufsichtsbeschwerde beim MAGS NRW wirkungslos. Die Untätigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen lässt erahnen, dass hier eine „stillschweigende Mittäterschaft“ hinterfragt werden sollte.

Strafrechtlich ist der Skandal nunmehr aufzuarbeiten, die Vermögensschädigungen bestmöglich zu erstatten und die Verantwortlichen für Ihre Taten zu verurteilen. Dabei kann die „Fahrlässigkeit“ der Handlungen nahezu ausgeschlossen werden, weil über Jahre eine Vielzahl von Sozialklagen, Rückmeldungen und Pressemitteilungen die Verantwortlichen auf die Missstände hingewiesen hatten.
Ausgangsthema ist die gesetzwidrige und systematische Kürzung von Sozialleistungen bei den Kosten der Unterkunft unter Vortäuschung falscher Rechtsgrundlagen seit vielen Jahren.

Eine eigene Auswertung der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für den Märkischen Kreis 2015-2021 verdeutlicht die massiven Vermögensschäden für betroffene Leistungsberechtigte.
2016 - 2.507.216,33 €
2017 - 2.331.027,86 €
2018 - 2.497.033,25 €
2019 - 2.662.892,89 €
2020 - 1.361.434.97 €
2021 - 1.994.875,76 €
2022 - 1.777.678,84 €
2023 - 1.219.602,32 € (Jan-Juli)
tatsächliche und anerkannte KdU im Märkischen Kreis 2015-2023

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Amtliche Falschmeldungen

Auf der Jobcentereigenen Website veröffentlicht die Geschäftsführung weiterhin Mietobergrenzen, die nach der aktuellen Rechtsprechung des LSG NRW/BSG keine Anwendung finden dürfen. Somit liegt konkret eine Desinformation vor, die auf vorsätzlich auf Vermögensschädigung Bedürftiger abzielt. Die Verpflichtung zur Anwendung des § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag wird vorenthalten.

„Irreführende und falsche Informationen werden jedoch dann zu einer Gefahr, wenn sie das Ziel haben, Menschen vorsätzlich zu täuschen oder zu beeinflussen und deshalb gezielt verbreitet werden. Man spricht dann von Desinformation. Die Absicht dahinter ist also der wesentliche Unterschied zu einer Falschnachricht.“ 
Was ist Desinformation?  (www.bundesregierung.de)


Ein Freibrief zum Weiterlügen?

In einer Antwort der Staatsanwaltschaft Hagen (Az. 500 Js 1045/23) vom 27.02.2024

"Sehr geehrter Herr Wockelmann,

die von Ihnen beantragte Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen O,O,O setzt nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat bestehen. Diese Anhaltspunkte müssen sich auf den objektiven und subjektiven Tatbestand eines Strafgesetzes beziehen.

Ihrem Vorbringen vermag ich solche Anhaltspunkte nicht zu entnehmen. Der geschilderte Sachverhalt fällt unter keine strafrechtliche Vorschrift. Es handelt sich vielmehr um eine Angelegenheiten, die durch die jeweils Leistungsberechtigten vor den zuständigen Sozialgerichten geklärt werden müssen, sofern sie dieses wünschen.

Die Einleitung von Ermittlungen kommt deshalb nicht in Betracht."

Die zuständige Staatsanwältin vermochte in den unterschlagenen Millionen zu Lasten von Leistungsberechtigten keine verfolgbare Straftat zu erkennen . . . 
Allerdings erkennt die gleiche Staatsanwaltschaft Hagen (Az. 17 Cs 36 Js ...) vom 27.05.2020 . . . 108,06 €, sind unstreitig "Betrug durch Unterlassen"

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Staatsanwaltschaft verweist auf den Klageweg vor den zuständigen Sozialgerichten

. . . und die Desinformation von Kreis und Jobcenter geht in 2024 weiter.  

Aufforderung zur Mietsenkung
"Sie erhalten zurzeit Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II). In dieser Leistung sind auch Ihre Unterkunftskosten enthalten. Leistungen für die Unterkunft werden nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind. Sofern die Kosten der Unterkunft unangemessen hoch sind, erfolgt die Übernahme der tatsächlichen Kosten so lange, wie es dem Betroffenen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch Wohnungswechsel, durch Vermietung oder auf andere Art und Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate."

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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