Untreue in einem besonders schweren Fall
Anklage gegen ehemaligen Iserlohner Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens sowie zwei Mitarbeiter

Iserlohns ehemaligem Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens droht ein Verfahren wegen besonders schwerer Untreue. Foto: Archiv
  • Iserlohns ehemaligem Bürgermeister Dr. Peter Paul Ahrens droht ein Verfahren wegen besonders schwerer Untreue. Foto: Archiv
  • hochgeladen von Christoph Schulte

Die Staatsanwaltschaft Hagen hat den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Iserlohn, Dr. Peter Paul Ahrens, den ehemaligen Personaldezernenten Christian Geis und den ehemaligen Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Iserlohn, Ugur Ünal, wegen der Zahlung einer Abfindung von 250.000 Euro vor dem Landgericht Hagen angeklagt. Den drei Iserlohnern wird gemeinschaftliche Untreue in einem besonders schweren Fall bzw. Beihilfe hierzu vorgeworfen.


Ugur Ünal soll seit Januar 2008 Mitarbeiter der Stadt Iserlohn und zuletzt im Ordnungs- und Servicedienst der Stadt tätig gewesen sein. Im Januar 2019 sei es  - laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hagen - zwischen ihm und der Stadt zu Verhandlungen über eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung gekommen.

Motivation nicht erkennbar

Ohne, dass die Motivation hierfür durch die Ermittlungen erkennbar geworden sei, sollen der damalige Bürgermeister und der damalige Personaldezernent Anfang des Jahres 2019 dafür gesorgt haben, dass der Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von 250.000 Euro erhalten habe. Die Anklage geht davon aus, dass es angesichts der Möglichkeit einer Kündigung für die Zahlung einer Abfindung keinen Grund gegeben habe. Selbst im Rahmen einer Streitigkeit über die Berechtigung einer Kündigung wäre – gemessen am Gehalt und der Beschäftigungsdauer des Mitarbeiters – allenfalls eine Abfindung in Höhe von ca. 20.000 Euro angemessen gewesen.

250.000 Euro-Abfindung hat Mitarbeiter nicht zugestanden

Die Anklage wirft dem ehemaligen Bürgermeister Dr. Peter Ahrens vor, die ihm formal zustehende Befugnis zur Vornahme von Rechtsgeschäften bis zur Höhe von 250.000 Euro ausgenutzt zu haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass diese Abfindung dem Mitarbeiter nicht zugestanden habe und der mit diesem hierüber geschlossene Vertrag deswegen nichtig sei. Hierdurch habe er, ebenso wie der angeklagte Personaldezernent Christian Geis, der den Aufhebungsvertrag unterzeichnet habe, seine Pflichten als Amtsträger missbraucht. Insbesondere hätten beide gegen ihre Amtspflicht verstoßen, mit den öffentlichen Mitteln der Stadt wirtschaftlich, effizient und sparsam umzugehen.
Wegen der Höhe des Schadens und des Missbrauchs ihrer Amtsstellung wird beiden eine gemeinschaftlich begangene Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen.

Verstoß gegen ihre Amtspflicht

Dem ehemalige Mitarbeiter Ugur Ünal wird vorgeworfen, durch seine Mitwirkung an den Verhandlungen und die Entgegennahme der Zahlung Beihilfe zu dieser Untreue geleistet zu haben. Er habe eine Nettoauszahlung von gut 177.000 Euro auf sein Bankkonto erhalten. Weitere rund 73.000 Euro habe die Stadt auf die wegen der Abfindung zu erhebenden Steuern direkt an das Finanzamt gezahlt.

Ugur Ünal wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt

Die Angeschuldigten sind nicht vorbestraft. Sie befinden sich auf freiem Fuß. Gegen den Angeschuldigten Ugur Ünal wurde ein Vermögensarrest in Höhe von 250.000 Euro angeordnet, um einen möglichen Rückzahlungsanspruch der Stadt Iserlohn zu sichern.
Für die Untreue im besonders schweren Fall sieht das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Für Beihilfe hierzu sieht das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von 1 Monat bis zu 7 Jahren 6 Monaten vor.

Verhandlung wahrscheinlich nicht vor Mitte 2020

Die große Strafkammer des Landgerichtes Hagen wird nunmehr zu prüfen haben, ob es die Anklage zum Hauptverfahren zulässt. Hierbei prüft es auch die Einwendungen, die die Angeschuldigten gegen die Anklagevorwürfe vorbringen können. Wird die Anklage zugelassen, findet eine öffentliche Hauptverhandlung statt. Unter Berücksichtigung der Terminlage der zuständigen Kammer erscheint eine Verhandlung vor Mitte des Jahres 2020 unwahrscheinlich.

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

16 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.