Das Angehörigenentlastungsgesetz kommt
Angehörige werden entlastet, Inklusion wird vorangebracht
Mit dem Angehörigenentlastungsgesetz gibt es bald spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe und bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
Die heimische Bundestagsabgeordnete Dagmar Freitag erklärt: „Viele Angehörige werden vom Sozialamt in Anspruch genommen, wenn ihre Eltern oder Kinder Sozialhilfe beziehen, weil sie zum Beispiel pflegebedürftig sind.“ „Für viele Angehörige ist das eine große Belastung. Wir wollen das ändern, damit sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können. Dafür hat das Kabinett heute den Weg frei gemacht.“
Das Angehörigenentlastungsgesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt in Anspruch genommen werden — und zwar in der gesamten Sozialhilfe. Das Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro bezieht sich dabei lediglich auf das persönliche Einkommen des Angehörigen des Pflegebedürftigen. Das Einkommen des Ehepartners des Angehörigen wird nicht hinzugezogen. Bisher galt diese Regelung nur bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Angehörige von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt dieser sogenannte Unterhaltsrückgriff in Zukunft sogar vollständig weg.
„Das Gesetz ist gerade für Menschen mit Behinderungen eine gute Nachricht: Wir werden nämlich die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung als festen Baustein der Inklusion verankern und mit mehr Geld ausstatten“ betont Dagmar Freitag. Seit 2018 fördert der Bund diese Beratungsstellen, in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen beraten werden.
Auf Augenhöhe und kostenlos können sie sich über Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und die zuständigen Anlaufstellen informieren. Bisher war die Beratung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Künftig wird es dieses Angebot dauerhaft geben, und es wird auch mit zusätzlichen Bundesmitteln versehen.
Darüber hinaus wird mit dem Angehörigenentlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses ermöglicht Menschen mit Behinderungen, außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.
Autor:Dagmar Freitag aus Iserlohn |
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