Prozessbeobachter gesucht
Amtsgericht Iserlohn - Stadt Iserlohn fordert fast 20% des Existenzminimums als Bußgeld für einen abgelaufenen Personalausweis

Prozessbeobachter gesucht. - Am kommenden Montag, 11.02.2018 um 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 205 verhandelt das Amtsgericht Iserlohn über ein Bußgeld (Leistungskürzung=Sanktion) von 50,00 € gegen einen Leistungsberechtigten wegen eines ungültigen Personalausweises. Mit Gebühr und Auslagen erhöht sich die Forderung auf 78,50 €. Der Regelsatz (= gefaktes Existenzminimum) 2019 beträgt 424,00 €. Das Bußgeld beträgt damit beinahe 20 % (18,5 %) des gefakten Existensminimums. Der Zeuge der Stadt Iserlohn ist vorgeladen. - Das Bußgeld ist eine Ermessensentscheidung. Es ist keine gesetzliche Vorschrift.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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