Alle ALG II-Bezieher haben Anspruch auf die Erstattung von Warmwasserkosten
Alle ALG II-Bezieher haben Anspruch auf die Erstattung von Warmwasserkosten
Vierzehn Tage vor Fristablauf fanden sich in den Medien erste Meldungen, dass gerade einmal 2-5 % aller Leistungsberechtigten Anträge auf Förderung aus dem Bildungspaket eingereicht hätten.
Ursächlich dafür ist zunächst, dass die Sachinformation den Betroffenen vorenthalten wurde. Dazu kommt, dass das meistgenutzte Informationsmedium, nämlich das Internet, wohl der Mehrzahl der Anspruchsberechtigten aus Kostengründen gar nicht zur Verfügung steht.
Zum andern gab es keine Antragsformulare. Hier hat zumindest das Jobcenter Märkischer Kreis nachgebessert:
Antragsformulare und Infos zum Bildungspaket gibt es seit Kurzem zum download auf der Seite des Jobcenters:
http://www.arge-mk.de/Informationsmaterial.4.0.html
Eine Information, dass alle ALG II-Bezieher rückwirkend zum 01.01.2011 noch Anspruch auf die Erstattung von Warmwasserkosten haben, ließ sich jedoch dort nicht finden.
Die Kosten der Warmwasseraufbereitung waren bisher der Regelleistung zugeordnet. Mit den Gesetzesänderungen wurden diese als Kosten der Unterkunft herausgerechnet. Singles stehen nunmehr 8,00 € pro Monat zu, bei Partnern je 7,00 €. Kinder in der Staffelung der Regelleistung je 6,00 € usw. pro Person und Monat. Eine rückwirkende Auszahlung ist jedoch an die Frist 30.04.2011 gebunden.
In der Berichterstattung des IKZ vom 22.04.2011 wird Katrin Brenner unter dem Titel "Bildungspaket bisher wenig nachgefragt" mit den Worten zitiert:
„Ich fürchte auch, dass am Ende des Tages nichts bei den Kindern ankommt“.
Nach Information des IKZ könnten allein in Iserlohn theoretisch 14 Kinder aus dem Bereich der Grundsicherung und 2000 Wohngeld-Bezieher Anträge stellen. Aber bisher sind noch nicht einmal zehn eingereicht worden.
Außerdem hätten etwa 10 000 Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungspaket. Aber auch hier liegen erst 540 Anträge vor.
http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/Bildungspaket-bisher-wenig-nachgefragt-id4565622.html
Unabhängige Beratung bietet der Verein aufRECHT e.V. dienstags und donnerstags nachmittags im Sozialzentrum Lichtblick, Am Bilstein 10-12, 58636 Iserlohn, Tel.: 02371/9729860, aufrechtev(at)gmx.de
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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