abgeordnetenwatch.de-Klage erfolgreich: Bundestag muss Lobbyistennamen offenlegen
Der Bundestag erleidet eine juristische Niederlage gegen das Internetportal Abgeordnetenwatch.de und deren Trägerverein Parlamentwatch.
"Erfolg auf ganzer Linie für unsere Klage gegen den Deutschen Bundestag: Nach dem heutigen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss die Parlamentsverwaltung die Namen von Lobbyorganisationen offenlegen, die mit Bewilligung der Bundestagsfraktionen einen Hausausweis erhalten haben. Das Urteil ist auch ein Erfolg für alle Unterstützerinnen und Unterstützer von abgeordnetenwatch.de, die unsere Klage ermöglicht haben!
Welchen Lobbyverbänden haben Union, SPD, Linke und Grüne einen Zugang zum Bundestag verschafft? Was die Parlamentsverwaltung unbedingt geheim halten wollte, muss sie nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Donnerstag nun offenlegen. Die Richter gaben der abgeordnetenwatch.de-Klage in allen Punkten Recht (VG 2 K 176.14)."
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden Hausausweise für Verbandsvertreter ausgestellt, wenn diese mit ihrem Verband in einer öffentlichen Liste eingetragen sind. Den Vertretern von nicht in dieser Weise öffentlich registrierten Verbänden kann ein Hausausweis erteilt werden, wenn der Verbandsvertreter in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweist, dass er das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss.
rsw.beck.de
Der Geschäftsführer von Abgeordnetenwatch.de, Gregor Hackmack, sprach nach der Gerichtsentscheidung von einem "wichtigen Tag für mehr Transparenz im Bundestag". Allerdings sei der Richterspruch nur ein erster Schritt: "Wir brauchen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Namen und Gesprächsgegenstand der Treffen zwischen Lobbyisten und Abgeordneten." Hackmack nannte das Urteil zudem eine "krachende Niederlage für CDU/CSU und SPD, die sich beharrlich geweigert haben, ihre Lobbykontakte freiwillig offenzulegen".
sueddeutsche.de
Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.