50 Prozent aller Hartz IV-Klagen sind erfolgreich
„Sie wissen ja, wie es geht, Widerspruch und Klage.“ -
Verstanden hatte ich ihn damals nicht, den Sachgebietsleiter Thomas G. von der ARGE Märkischer Kreis, die sich heute „Jobcenter Märkischer Kreis“ nennt.
Die Berichterstattung des heutigen Tages erklärt, warum die Argen und Jobcenter über Jahre klagewütig jede Unrechtsposition aussitzen konnten: Argen und Jobcenter sind seit 2006 von jeder Selbstbeteiligung, sprich Eigenverantwortung, befreit.
Während Argen und Jobcenter bis Mitte 2006 mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 € pauschal zur Kasse gebeten wurden, und so bereits aus Kostengründen ihre Rechtposition überdenken mussten, entfiel die Selbstbeteiligung unbemerkt ersatzlos.
„Sozialgerichtspräsidentin Schudoma regt deshalb an, dass die Politik prüfen solle, eine Gerichtsgebühr für Jobcenter wieder einzuführen. Pauschal 150 Euro pro Sozialgerichtsverfahren. »Es verwundert, dass sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht mehr an den Kosten beteiligen muss«, meint Schudoma, die sich davon eine Reduzierung der Verfahren verspricht.“
http://www.neues-deutschland.de/artikel/188347.klagewelle-flutet-sozialgericht.html
Stattdessen regt ausgerechnet die CDU an, einen „neuen Unrechtsstaat“ zu etablieren:
„Die CDU schlug vor, Gerichtsgebühren zu erheben.“ - Diesmal allerdings für die Erwerbslosen, versteht sich.
[...]
„So warnte Schudoma auch davor, Gerichtsgebühren einzuführen, um Klagen zu erschweren. Zuletzt hatte der brandenburgische CDU Abgeordnete Danny Eichelbaum eine Gebühr in Höhe von 75 Euro gefordert. Der Bundesrat hatte sich in der Vergangenheit gar für Gebühren bis 300 Euro ausgesprochen. Für Schudoma zeigt jedoch der Klageerfolg:
"Der freie Zugang zur Justiz ist wichtiger denn je." Sie forderte stattdessen, dass die Jobcenter für jedes Verfahren, an dem sie beteiligt sind, wieder eine pauschale Gerichtsgebühr von 150 Euro entrichten sollten, wie es bis Mitte 2006 der Fall war. "Das könnte einen wirkungsvollen Anreiz zur außergerichtlichen Streitbeilegung schaffen."
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/rekord-bei-hartz-iv-verfahren/
Die Einführung flächendeckender Mindestlöhne sind ganz offensichtlich das Ziel dieser Regierung. Aber kann man das wirklich politischen Erfolg nennen, wenn kontinuierlich mehr Niedriglöhner am "Tropf der Sozialleistuingssysteme" hängen?
„Ein Drittel der bundesweit 4,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger bekommt durch die Sozialhilfe das Gehalt aufgestockt.
Um den Anreiz für die Jobcenter zu erhöhen, sauber zu arbeiten und sich im Streitfall außergerichtlich zu einigen, forderte Schudoma die Wiedereinführung von Gerichtsgebühren. Bis 2006 mussten Jobcenter 150 Euro für jedes Verfahren bezahlen.“
«Es verwundert, dass sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht mehr an den Kosten beteiligen muss», fügte die Juristin zur Begründung hinzu. Bis Mitte 2006 mussten Jobcenter wie andere Behörden pauschal 150 Euro Gebühren für jedes Sozialgerichtsverfahren bezahlen, an dem sie beteiligt waren.“
http://www.naumburger-tageblatt.de/artikel?id=1294742823575
Die praktische Beratungsarbeit bei aufRECHT e.V. zeigt, dass das Jobcenter Märkischer Kreis häufig falsch oder unzureichend berät und viel zu oft nicht einmal die rechtmäßige Grundversorgung sichergestellt wird. Offene Rechtsverstöße können regelmäßig nachgewiesen werden. Fragen Sie uns.
Es ist dringend geboten, ablehnende Bescheide und Abweisungen von unabhängigen Beratern und Rechtsanwälten überprüfen zu lassen.
Nur wenige wagen es zu klagen, und 50 Prozent der Kläger gewinnen. Bei einer solchen Erfolgsquote lohnt es sich wirklich, die Chancen des Rechtsweges zu prüfen.
Fragen Sie nach. Dieser Behörde können Sie nicht blind vertrauen.
Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei.
Kontakt:
aufRECHT e.V. - Verein für soziale Rechte
Tel.: 02371/9729860
www.aufrechtev.de
aufrechtev(at)gmx.de
Beratung dienstags und donnerstags im Sozialzentrum Lichtblick,
Am Bilstein 10-12, 58636 Iserlohn
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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