180 Tage Hausverbot wegen eines Beweisfotos für die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Am 30.05.2017 stellte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff den 26. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2015 - 2016 vor.
Bereits eine kurze Einsichtnahme bestätigte erneut die Missachtung des Sozialdatenschutzes beim Jobcenter Märkischer Kreis bei Mietbescheinigungen. Ein ständig wiederkehrendes Thema bei wahrgenommenen Beistandschaften.
„Leider musste ich im aktuellen Berichtszeitraum feststellen, dass sich einzelne Jobcenter weiterhin über diese Vorgaben hinwegsetzen. Deshalb habe ich bei Eingaben zu diesem Thema und bei Besuchen vor Ort einzelfallabhängig das Vorgehen der Jobcenter geprüft und bewertet. Erfreulicherweise wurden aufgrund meiner Interventionen unzulässige Verfahrensweisen umgestellt.
Durch wiederholte Hinweise im Einzelfall stelle ich nunmehr eine hohe Bereitschaft der Jobcenter fest, die von mir vertretene Rechtsauffassung bundesweit anzunehmen. Die Durchsetzung meiner datenschutzrechtlichen Auffassung und die Sensibilisierung der Jobcenter waren mir im vergangenen Berichtszeitraum ergangenen Berichtszeitraum ein wichtiges Anliegen, das ich auch zukünftig weiter verfolgen werde. Gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle erneut auf die Eigenverantwortung jedes Jobcenters hinweisen, nur die jeweils erforderlichen Daten zu erheben und Datenübermittlungen an Dritte nicht über Mitwirkungspflichten zu erzwingen." (S. 192)
Zur Durchsetzung effizienten Sozialdatenschutzes erschien es erforderlich, die vorsätzlichen Rechtsverstöße des Jobcenter Märkischer Kreis, bestmöglich zu dokumentieren und der Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis zu bringen. Dazu wurde am 16.06.2017 ein Beweisfoto gemacht und dem BfDI zugesandt mit der Bitte dem Sozialdatenmissbrauch ein Ende zu machen.
Unglücklicherweise kam zur falschen Zeit eine übereifrige Jobcentermitarbeiterin um die Ecke gerannt und sah mich mit einem Handy in der Hand. Vermutlich wollte sie sich Fleißkärtchen bei der Geschäftsführung erwerben, allerdings führt ihr übereiltes Handeln in der Konsequenz dazu Ihre Vorgesetzten der öffentlichen Kritik auszusetzen. Ob es auch dafür Fleißkärtchen gibt, ist mir nicht bekannt.
Die Rüge wegen des jahrelangen Sozialdatenmissbrauchs mithilfe von selbstgemachten Mietbescheinigungen war unvermeidbar, die Blamage wegen des albernen Hausverbotes wäre der Geschäftsführung erspart geblieben.
Inzwischen beschäftigte das Hausverbot das Sozialgericht Dortmund, das Verwaltungsgericht in Arnsberg und nun noch das Landessozialgericht NRW.
18 Monate Hausverbot
Vollmundig schreibt der stellvertretende Geschäftsführer Reinhold Quenkert:
„Ich gehe davon aus, dass Sie wissentlich gegen die Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis verstoßen haben.
Ich fordere Sie auf, die unerlaubt im Jobcenter aufgenommenen Fotos sofort zu löschen und eine Veröffentlichung zu unterlassen. Bei einem Verstoß dagegen, werde ich Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“
Die Schärfe der Formulierung und die gnadenlose Härte der Konsequenzen sind sicherlich geeignet, zehnjährige Milchmädchen zutiefst zu erschrecken.
„Sowohl zum Schutze meiner Mitarbeiter(innen) als auch der Kunden(innen) spreche ich Ihnen daher hiermit ein Hausverbot für die Dienststellen des Jobcenters Märkischer Kreis aus.
Das Hausverbot gilt ab sofort bis einschließlich 31.12.2018. Ein weniger als 18 Monate andauerndes Hausverbot wäre zwar im Vergleich zu dem 18-monatigen Hausverbot milder, aber nicht unbedingt gleich geeignet, um den Schutz meiner Mitarbeiter{innen) und den ungestörten Dienstbetrieb zu gewährleisten. Bei der Entscheidung habe ich pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung Ihres oben beschriebenen Verhaltens beachtet.“
Allein, das Hausverbot kam zu spät.
Verstoß gegen das Sozialgeheimnis beim BfDI gemeldet
Der Verstoß gegen das Sozialgeheimnis durch die Verwendung von Mietbescheinigungen beim Jobcenter MK ist dem BfDI längst bekannt gegeben worden und der Fortgang ist der Öffentlichkeit zugängig gemacht.
Gesprächstermin im Jobcenter Hemer scheitert an Zurückweisung des Beistands
Am 25.07.2017 scheiterte ein erster Gesprächstermin im Jobcenter Hemer an der Zurückweisung meiner Person als Beistand. Die junge Frau war bereits Jobcentergeschädigt und wollte auf meine Begleitung nicht verzichten. Also gingen wir beide unverrichteter Dinge weg. Mittags waren wir mit einer Journalistin von Frontal 21 verabredet, die sich auch sehr für ihre Erfahrungen mit dem Jobcenter und der Unterstützung durch aufRECHT e.V. interessierte. (statt 954,00 € Forderung - 3572,30 € Nachzahlung) Die weitere grobe Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Frau (§ 13 SGB X) durch Jobcentermitarbeiter auf der Grundlage von „Iserlohner Dorfrecht“ fand aufmerksame Ohren.
Am 28.07.2017 erhielt ich eine erste Zwischenmeldung der Datenschutzbeauftragten, dass das Jobcenter eine erste unzureichende Antwort zu den Sozialdatenverletzungen gegeben hatte, die aber weitere Nachfragen zur Folge hatte.
offene Missachtung der Persönlichkeitsrechte durch den ersten Geschäftsführer
Der Antrag auf einen widerspruchsfähigen Bescheid zur Zurückweisung des Beistandes wurde nun vom Geschäftsführer Volker Riecke verweigert. Wieder eine offene Missachtung der Persönlichkeitsrechte! Eine gerichtliche Überprüfung ob es zulässig ist das „Iserlohner Dorfrecht“ über das SGB X zu stellen, ist zwingend geboten, um hier dauerhaft Rechtssicherheit zu schaffen.
Mit einer weiteren IFG-Anfrage forderte ich dann beim Jobcenter Märkischer Kreis die Übersendung der vollständigen Hausordnung an, auf die Reinhold Quenkert sich in seinem Hausverbot bezog, und dass von Volker Riecke als rechtens angesehen wurde.
Die Antwort kam schnell: Das Jobcenter Märkischer Kreis hat sich keine Hausordnung gegeben.
https://fragdenstaat.de/anfrage/hausordnung-des-jobcenters-markischer-kreis/
Kompetenzüberschreitungen der Geschäftsführer sind beim Jobcenter Märkischer Kreis kein Einzelfall.
Durch die Anmaßung von rechtsgrundlos behauptetem Hausrecht löste Reinhold Quenkert bereits im Oktober 2014 einen Polizeieinsatz aus. Die Aufforderung seinen aufgebauschten Rechtsanspruch durch Fakten nachzuweisen blieb er bis heute schuldig.
Ein bissiger Kommentar auf die geschilderten Vorgänge hieß knapp: „Da ist eine
Konservenfabrik, die sucht noch Erbsenzähler.“ (Den Wahrheitsgehalt dieser Stellenanzeige habe ich nicht überprüft.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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