Kosten der Unterkunft
17,5 Millionen leben nach Abzug der Wohnkosten im Armutsbereich

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"Viele Haushalte geben mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Wohnkosten aus, manche sogar mehr als die Hälfte. Das geht aus einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes hervor. Nach Abzug von Miete, Nebenkosten, Kreditzinsen und anderem hätten mehr als 17,5 Millionen Menschen ein verfügbares Einkommen im Armutsbereich. Das seien 5,4 Millionen mehr als bisher angenommen.
Der Verband kritisiert, wer nur Einkommen betrachte, nicht aber die hohen Wohnkosten, übersehe das Ausmaß von Armut in Deutschland.
Diese Nachricht wurde am 13.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Kurzexpertise

"Leitsätze

Bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit sind wegen dessen normativer Vorprägung die gesetzgeberischen Entscheidungen zur Sicherung angemessenen Wohnraums für Hilfebedürftige zu beachten, um sicherzustellen, dass der Vergleich mit der Referenzgruppe gelingt. Dazu gehört in angespannten Wohnungsmärkten der Vergleich mit den Mieten im sozialen Wohnungsbau.
Wohnraum der nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus und des WoGG angemessen ist, kann jedenfalls in angespannten Wohnungsmärkten nicht grundsicherungsrechtlich unangemessen sein.
Auch wenn sich das Gericht nicht in der Lage sieht, eine Angemessenheitsgrenze zu bestimmen, ist bei einem Vergleich mit Sozialmieten die Feststellung zulässig, dass die konkrete Bruttokaltmiete im Einzelfall angemessen war.
Das Sozialrechtsoptimierungsgebot des § 2 Abs. 2 SGB I schließt in seiner verfahrensrechtlichen Wirkung bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit die Verortung der Darlegungs- und Beweislast auf Seiten des Leistungsberechtigten aus.
Ein Rückgriff auf die um den Faktor 1,1 erhöhten Werte der Wohngeldtabelle im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Realitätsgebot erscheint für 2015/2016 im Land Berlin nicht sachgerecht."

"Jobcenter müssen Mietkosten nach den Maßstäben für Sozialwohnungen übernehmen. Mieten, die denen im sozialen Wohnungsbau entsprechen, darf das Jobcenter nicht als unangemessen ablehnen. Außerdem muss entsprechender Wohnraum überhaupt vorhanden sein. So urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 32 AS 1888/17, 30.03.2023."
Bürgergeld: Mietgrenzen der Jobcenter oft zu niedrig – Urteil

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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