Leitbild für das Jobcenter Märkischer Kreis
Wird das Jobcenter Märkischer Kreis zu einem Hochsicherheitsbereich?

Seit etwa einem Jahr wird das Jobcenter Märkischer Kreis durch einen Security-Dienst geschützt, obwohl die Polizeihauptwache gleich in unmittelbarer Nähe gegenüber liegt. Ob der tragische Tod der Jobcentermitarbeiterin in Neuss allein zu der Entscheidung beigetragen hat oder mehr die Furcht vor etlichen rechtsgrundlos Sanktionierten und in die Obdachlosigkeit getriebenen, ist derzeit nicht bekannt.

Nun wird die telefonische Erreichbarkeit der Behördenmitarbeiter, hinter einem sachunkundigen Callcenter verschleiert, welches sich in der Funktion eines Anrufbeantworters erschöpft. Das ist weder kundenfreundlich noch effizient, sondern nur peinlich.

Und selbst das Leitbild für das Jobcenter Märkischer Kreis zeigt ausschließlich wildfremde Menschen, als wolle man lautstark mitteilen, dass man im Jobcenter nicht mit dem alltäglichen Handeln in Verbindung gebracht werden möchte.

Auch jeder Form von Kontrolle will sich die Geschäftsführung entziehen. So sucht man sich unbequemer Zeugen zu entledigen und sich der dem Bürger geschuldeten Transparenz zu entziehen.

Neu ist die Einschränkung der bürgerlichen Grundrechte durch merkwürdige einschneidende Forderungen, deren Rechtsgrundlage angezweifelt werden darf. Dass die Geschäftsführung das Fotografieren verzweifelter Mütter und weinender Kinder in den Gängen vermeiden will, weil die Leistungen nicht gezahlt wurden, ist nachvollziehbar.
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Weniger verständlich ist der klägliche Versuch die Mitnahme von Handys zu untersagen. So müssen u.U. Eltern für schulpflichtige Kinder erreichbar sein, und Kunden müssen das Recht und die Möglichkeit haben z.B. ihren Rechtsanwalt zeitnah zu kontaktieren, zumal viele Termine beim Jobcenter besser mit einem Zeugen oder Beistand wahrgenommen werden.

So berufen sich Jobcentermitarbeiter gern und immer wieder auf frei erfundene Dienstanweisungen die dem geltenden Recht und der der Weisungslage der Bundesagentur widersprechen und die es nach Auskunft der Geschäftsführung an das Verwaltungsgericht Arnsberg auch gar nicht gibt.

Als weitere Anregungen zum Personenschutz könnten weiße Theatermasken als Arbeitskleidung verfügt werden, und gegebenenfalls eine Art Zeugenschutzprogramm für serienmäßige Falschsanktionierer entwickelt werden.

Wir dürfen gespannt sein.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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