Bodenproben nach dem Hochwasser
Nutzung von Spielflächen unbedenklich
Märkischer Kreis. Nach dem Hochwasser Schadstoffe im Boden? Ein von der Unteren Bodenschutzbehörde des Märkischen Kreises in Auftrag gegebenes Fachgutachten gibt Entwarnung. Die Nutzung von sensiblen Flächen ist unbedenklich.
Durch das Starkregenereignis am 14. Juli kam es insbesondere entlang der Volme und Lenne sowie deren Zuläufen zu starken Überflutungen vieler Grundstücke. Zunächst konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Schadstoffe auf den Flächen ablagern. "Eine entsprechende Gefahr ging etwa von aufgeschwommenen Heizöltanks, überschwemmten Produktionsstandorten oder versagenden Abwasserbehandlungsanlagen aus", erklärt Robert Kies, Geologe bei der Unteren Bodenschutzbehörde im Märkischen Kreis.
Entsprechend eines Erlasses des Landesumweltministeriums hat die Bodenschutzbehörde daraufhin besonders sensible Flächen auf durch Hochwasser entstandene, möglicherweise schädliche Bodenveränderungen hin untersucht.
Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden im Kreis wurde seitens der Bodenschutzbehörde ein Fachgutachterbüro für folgende Flächen beauftragt: in Lüdenscheid der Spielplatz Ahelle und der Bolzplatz Brügge-Winkhausen, in Altena die Spielplätze Kalkofenweg und Hemecker Weg und in Halver der Spielplatz Ohler Weg. Ebenfalls bekannt wurden der Bodenschutzbehörde der Volmepark und die KITA Wansbeckplatz in Schalksmühle, wobei hier die Gemeinde bereits selbst die Untersuchung beauftragt hatte.
Die Untersuchung erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die die Prüfung insbesondere zu Schwermetallen, giftigen Kohlenwasserstoffen und krebsauslösenden Chlorverbindungen umfasst. Berücksichtigt wurden zudem die Ausführungsempfehlungen des Landes für Schlammuntersuchungen. Der Märkische Kreis ist über diese Mindestvorgaben hinausgegangen, um auch weitere für das Kreisgebiet typischen Schadstoffe mit abzudecken.
Die Ergebnisse liegen nun vor. Demnach kann für die untersuchten Flächen Entwarnung gegeben werden. Robert Kies: "Bereits bei der Probenahme vor Ort gab es bei keiner der betroffenen Flächen äußerlich oder durch den Geruch wahrnehmbare Hinweise auf eventuelle Bodenbelastungen. Nach Probenahme und Analyse ist festzustellen, dass die gesetzlichen Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden - Mensch für Kinderspielflächen eingehalten werden. Für alle sieben Flächen bestehen daher aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Fortsetzung der sensiblen Nutzung."
Autor:Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn |
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