Anliegen möglichst telefonisch klären
3G-Regel im Rathaus

Seit Montag, 6. Dezember, gilt in den Gebäuden der Stadtverwaltung Iserlohn die 3G-Regel. Der Zutritt ist nur mit einem Nachweis möglich. Foto: Bihlmayerfotografie
  • Seit Montag, 6. Dezember, gilt in den Gebäuden der Stadtverwaltung Iserlohn die 3G-Regel. Der Zutritt ist nur mit einem Nachweis möglich. Foto: Bihlmayerfotografie
  • hochgeladen von Andrea Rosenthal

Iserlohn. Nachdem bundesweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Iserlohn beschlossen, diese nun auch auf Besucher der Rathäuser am Schiller- und Werner-Jacobi-Platz, der Bürgerservice-Stellen in Letmathe und in Hennen und alle weiteren Dienstgebäude wie zum Beispiel das Hansahaus oder die Stadtinformation zu übertragen.       
  

3G-Regel bei der Stadtverwaltung

Wer sein Anliegen nur persönlich vor Ort klären kann, muss seit Montag, 6. Dezember, entweder genesen, geimpft oder getestet sein. Wer nicht immunisiert ist, braucht für einen Besuch bei der Stadtverwaltung ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Beim Betreten der Rathäuser I und II werden die Besucher durch den dort eingesetzten Sicherheitsdienst auf die Einhaltung der 3G-Regel überprüft. In den anderen Gebäuden übernehmen dies die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils zu Beginn des Besuchstermins. Mitzubringen ist jeweils der Genesenen-, Impf- oder Testnachweis sowie ein Lichtbildausweis.

Anliegen möglichst telefonisch oder im Internet klären

Mit Blick auf die aktuelle pandemische Lage empfiehlt die Stadt allen Bürgern, zunächst zu prüfen, ob sie ihr Anliegen auch telefonisch klären können. Zudem bietet die Stadt unter www.iserlohn.de/aktuelles eine Reihe von Services an, mit denen Bürger verschiedene Dienstleistungen auch online in Anspruch nehmen können, statt vor Ort Anträge oder Ähnliches persönlich abzuholen oder einzureichen.

Darüber hinaus sollte die Online-Terminvergabe beim Bürgerservice genutzt oder Termine telefonisch vereinbart werden. Auch in anderen Bereichen der Stadtverwaltung besteht die Möglichkeit, vorab telefonisch oder per E-Mail Termine zu verabreden. Die Telefonzentrale der Stadt Iserlohn vermittelt unter Tel. 02371/217-0 den richtigen Ansprechpartner.

Autor:

Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland)

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