Wer lesen kann, ist klar im Vorteil....

Mal abgesehen davon, dass ich ohnehin nicht verstehe, wie sich mein Regelbedarf vom einen zum anderen Monat zusammensetzt, werde ich erst recht nicht schlau daraus, wenn dann am Ende dieses nebulösen Schreibens auch noch von einer "Überzahlung in höhe von xy €" die Rede ist.
Und auch der nachfolgende Kommentar "Bitte beachten Sie dazu auch das Schreiben "Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung", hilft mir dabei nicht wirklich weiter, denn: dieses Schreiben GIBT ES GAR NICHT!!!
Zumindest nicht in dem mir zugesandten Wust von Formularen.
Wäre ja auch zu schön gewesen, wenn ich auch nur ansatzweise gewusst hätte, was mir nun blüht.

Was ich nun allerdings mit der Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Co anfangen soll, das weiß der Henker!
Noch dazu, weil es sich um den Zeitraum vom 01.06.2015 - 31.05.2016 handelt.

Nun gut, dann hat man mir angeblich zuviel gezahlt... Und nun? Das Geld ist weg, und der Hinweis, was zu tun ist, liegt wahrscheinlich noch in der Schublade irgendeines Jobcenter-Mitarbeiters. Bravo! Bleibt mir wohl wieder mal nichts anderes übrig, als mit diesem Schreiben zu meinem Rechtsanwalt zu latschen.
Kostet ja auch nur Steuergelder.

Jeder, der in seinem Leben das zweifelhafte Vergügen hatte, "Kunde" dieser Institution zu sein, kann ein Lied singen, von der Arroganz, die einem dort mit schöner Regelmäßigkeit entgegenschlägt. Mr. und Mrs. Perfekt lassen grüßen.
Aber lesen - das sollten sie vielleicht noch lernen...

Autor:

Wilma Wüterich aus Iserlohn

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