IFG - Bundesrechnungshof zählt zu den informationspflichtigen Bundesbehörden
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 15.11.2012 eine weitreichende Grundsatzentscheidung getroffen. Darin stellte das Gericht endgültig klar, dass das Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls auf den Bundesrechnungshof Anwendung findet. (Az. BVerwG 7 C 1.12) Nach Ansicht der Richter zählt der Bundesrechnungshof zu den informationspflichtigen Bundesbehörden.
Klageführer war ein Journalist der Einsicht in Prüfberichte des Bundesrechnungshofes nehmen wollte, um Geldströme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an verschiedene Stiftungen politischer Parteien und diverse kirchlichen Organisationen nachvollziehen zu können.
„Das Bundesverwaltungsgericht bejahte nun in erfreulicher Deutlichkeit, dass auch der Bundesrechnungshof unter das allgemeine Transparenzgebot fällt, Anträge auf Akteneinsicht also nicht pauschal ablehnen kann. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob personenbezogene Informationen oder sensible Wirtschaftsdaten geschwärzt werden müssen. Der Rest der Prüfberichte ist dann zugänglich zu machen.“
http://www.netzwerkrecherche.de/files/nnr_86_111128.txt
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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