Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg – Teil 7
Verhältnismäßigkeit muss bestritten werden

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Am morgigen 27.10.2021 jährt sich der Polizeiübergriff in Plettenberg über den ich als Bürgerreporter bereits mehrmals hier berichtet hatte zum ersten Mal.  Und noch immer geht um den "polizeilichen Raub eines Smartphones" ohne Nennung einer plausiblen Rechtgrundlage. Bis heute wurde das Gerät mit den hochsensiblen, privaten und schützenswerten Daten, Familienfotos, Bankdaten etc. nicht zurückgegeben. Angeblich hält die Staatsanwaltschaft Hagen das "Beweismittel" zurück.

Dabei war von Anfang an das als Vorwand genannte Video als Audiodatei für jedermann zugängig gemacht. Das eher harmlose Selfie-Video dokumentiert in den letzten drei Minuten den polizeilichen Übergriff und den Raub eines Handys. (Eine polizeiliche Sicherstellung von Beweismitteln unterliegt anderen Regeln.)

Mag sein, dass ich als Bürgerreporter etwas hartnäckiger bin als andere, aber ich hasse Ungerechtigkeit. Und das ohne Ansehen der Person. Dabei habe ich Respekt vor jeder Uniform, die im Schrank hängt. Wenn jemand eine Uniform trägt, achte ich auf Persönlichkeit und Verhalten.

Nachgefragt

Meine erste Nachfrage nach der Entwicklung des Strafverfahrens gegen den Polizisten erschöpfte sich in Phrasen. 

Am 28.09.2021 fragte ich erneut nach um Mitteilung über Fortgang der Ermittlungen gegen den Polizisten und den Verfahrensstand.

Am 11.10.2021 endlich teilte mir Staatsanwalt Wünnenberg mit: "Sehr geehrter Herr Wockelmann,
es wird mitgeteilt, dass die Ermittlungen andauern."

Als Aktenzeichen des Ermittlungsverfahren gegen PHK W. geboren am ....1968 in A. wurde 500 Js 1098/20 genannt.

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Strafantrag: 132: Dienstaufsichtsbeschwerde & Strafantrag
Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg

Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass nur ein "Scheinprozess" gegen die Geschädigte vorgesehen ist.

Ich bleibe dran.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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