Polizei Iserlohn: Was die Polizei wann (nicht) sagt und warum

Foto: Polizei Rhein-Erft-Kreis

Nach dem Tötungsdelikt in Iserlohn gab es in den sozialen Medien Fragen und auch Kritik zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Deshalb erklärt die Polizei Märkischer Kreis Abläufe, die allgemein und für nahezu alle Einsätze gelten:

Bei Ereignissen wie am Samstag in Iserlohn, die viele Menschen betreffen, versucht die Polizei zeitnah per Pressemeldung und über Twitter zu informieren. Der Kanal ist für Jedermann abrufbar. Auch ohne eigenes Konto. Facebook spielt - im Gegensatz zu Twitter - Meldungen nicht immer sofort aus, sondern teils Tage später. Das könnte zu Irritationen führen.

Angehörige sollen bei Tötungsdelikten von der Polizei informiert werden

Gerade bei frischen Ermittlungen kann die Polizei oft nicht alles sagen. Das hat verschiedene Gründe. Bei Todesfällen (auch durch Verkehrsunfälle) sollen Angehörige von der Polizei die Todesnachricht bekommen und nicht aus sozialen Netzwerken. Notfallseelsorger stehen ihnen zur Seite, um mit der schlimmen Nachricht fertig zu werden. In anderen Fällen könnten Ermittlungen behindert werden, wenn Details zu früh an die Öffentlichkeit kommen. Die Polizei ist nicht umsonst mit zahlreichen Kräften vor Ort. Die Ermittler sichern Spuren und befragen Zeugen. Eine Fülle von Beweisen und Aussagen prasselt auf die Beamten ein. Die gilt es zu sichten, zu bewerten und so zu sichern, dass die Vorwürfe auch vor Gericht Bestand haben. Nicht immer sind die ersten Infos am Tat- oder Unfallort richtig.

Polizei-Appell: Keine Gerüchte verbreiten!

"Bitte verbreiten Sie keine Gerüchte!": Das versteht die Polizei MK als Appell. Natürlich kann die Polizei nicht "verbieten", Gerüchte zu verbreiten. Ob es wirklich hilft, Panik oder Falschinformationen zu verbreiten, stellt die Polizei gleichzeitig in Frage. "Wenn eine Gefahr besteht, werden wir das sagen." Die Polizei arbeitet Hand in Hand mit anderen Behörden zusammen. In Fällen wie letzten Samstag geht die Presse- und Informationshoheit an die Staatsanwaltschaft über. Die entscheidet dann über Art und den Umfang von Informationen.

Keine Anweisung des Innenministeriums

Es gibt keine Anweisung des Innenministeriums, Nationalitäten von Tatverdächtigen zu verschweigen. Das immer wieder neu in Umlauf gebrachte angebliche Schreiben ist eine dreiste Fälschung. Siehe https://www.facebook.com/herbertreul/posts/2011185389101056. Die Polizei orientiert sich an die Richtlinien des Pressekodex. Die Bekanntgabe der Nationalitäten ist eine - teils schwierige - Einzelfallentscheidung.

Keine Fotos von Toten oder Verletzten

Keine Fotos von Toten oder Verletzten! Die Polizei geht konsequent gegen Gaffer vor, die aus Sensationslust Fotos erstellen. Kunsturhebergesetz und Strafgesetzbuch liefern eine entsprechende Grundlage dazu. Medienvertreter sind in einer Sonderrolle.

Absperrungen haben (gute) Gründe

Die Polizei sperrt Tat- oder Unfallorte aus gutem Grund. Immer wieder versuchen Menschen, Absperrungen zu umgehen oder zu umfahren. Sie gefährden damit Helfer, behindern Rettungseinsätze oder gefährden Beweise. Deshalb konnte die Polizei am Samstag auch nicht zulassen, dass Fahrzeuge am Opfer vorbei aus dem Parkhaus gefahren werden.

Autor:

Christoph Schulte aus Hemer

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