Freispruch für den Täter, Schmerzensgeld für das Opfer
Das Urteil im Jobcenter-Prozess Rottweil ist gefallen
![](https://media04.lokalkompass.de/article/2020/09/18/9/11405709_L.jpg?1600431643)
- hochgeladen von Ulrich Wockelmann
Im Januar 2020 hatte Uwe B. eine Mitarbeiterin des Jobcenters Rottweil mit einem
Küchenmesser angegriffen und mit drei Stichen lebensgefährlich verletzt.
Am Dienstag, den 15.09.2020 wurde der Mann vor der Großen Schwurgerichtskammer des Rottweiler Landgerichts unter Vorsitz von Richter Karl-Heinz Münzer vom Tatvorwurf des versuchten Mordes aufgrund verminderter schuldfähig freigesprochen und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Offensichtlich war der Täter bereits „vor Jahrzehnten an einer wahnhaften Störung erkrankt“.
Der Angeklagte wurde darüber hinaus zivilrechtlich zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro an sein Opfer verurteilt. Die Berichterstattung lässt offen woher der Verurteilte in der Psychiatrie an 50.000 Euro kommen soll, oder wie und wo das Opfer das Schmerzensgeld geltend machen kann.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.