Narrenfreiheit für die Polizei?
Bürgerreporter-Meinung: Strafantrag gegen Polizisten aus Plettenberg - Teil 3
Update. Ich stehe als Bürgerreporter allein in der Verantwortung für meine Artikel und bedanke mich ausdrücklich für die Möglichkeit meine grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Pressefreiheit artikulieren zu können.
Das am 27.10.2020 beschlagnahmte Smartphone wurde noch immer nicht zurückgegeben.
In meinem dritten Beitrag zu diesem Thema möchte ich mich dem Beschlagnahme-Beschluss der Richterin Weber am Amtsgericht Hagen zuwenden. (Aktenzeichen 66 Gs 1887/20 (500 Js 1034/20)).
Es bleibt festzustellen, dass für die Beschlagnahme des sichergestellten Mobiltelefons der Beschuldigten weder ein Durchsuchungsbefehl vorlag und auch keine „Gefahr im Verzug“ glaubhaft vorgetragen werden kann.
Die nachträgliche Begründung der Richterin lautet
„wegen
des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs
durch Bildaufnahmen u.a.“
wirkt vor dem Hintergrund der Bilderflut von Großdemonstrationen verstörend.
eine erste Durchsicht
Richterin Weber begründet den Beschlagnahme-Beschluss: „eine erste Durchsicht ergab . . . “
- Bereits auf den ersten Blick ist erkennbar, dass es sich um ein Selfie handelt
- Die Aufnahmelänge wird im Abspielgerät angezeigt
- Einige Bilder lassen erkennen, dass die Selfie-Aufnahmen z.T. im Laden, auf einem öffentlichen Parkplatz und im Auto gemacht wurden
- Eine live-Veröffentlichung auf facebook lässt sich der Durchsicht nicht entnehmen
Auch der „Verdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ ist irrational. Zwei Plettenberger Polizisten hatten einer aufgebrachten Person auf einem öffentlichen Parkplatz versucht zu erklären, was Hausrecht bedeutet. – Einen Grund für eine gewaltsame Beschlagnahme des Smartphones konnte keiner der Polizisten während des Übergriffs nennen.
Der veröffentlichte Audio-Beweis hält bei Minute 9.37 die Aufforderung eines der Polizisten fest:
„Bleiben Sie mal auf Abstand.“ Corona-Regel.
Was das Original-Video nicht mehr festhalten konnte, war der Übergriff eines Polizisten zur Ergreifung des Smartphones. (Die Szenen sind nachgestellt.)
Zunächst versuchte der Polizist durch das Fenster das Smartphone vom Armaturenbrett zu greifen, weil die Tür von innen verschlossen war.
Als sie diese aufgrund massiver Einschüchterung öffnete, versuchte sie ihr Smartphone dadurch zu sichern, indem sie es ihrer schwangeren Mitfahrerin vor die Füße warf.
Aber der Polizist griff nach dem Smartphone. Ungeachtet der verängstigten Beifahrerin.
Wie war das doch?
"Verdacht der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs . . . "
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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